Gesetz zur Verbesserung der Finanzkontrolle bei Untreuehandlungen abgelehnt
In zweiter Lesung haben die Abgeordneten des Thüringer Landtags einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (Drucksache 6/1758) zur Verbesserung der Finanzkontrolle bei Untreuehandlungen in Thüringen diskutiert und abschließend abgelehnt. Seit der ersten Lesung im Februar hat die AfD-Fraktion die zentralen Kritikpunkte nicht ausräumen können. Daher bestand kein Raum für eine Zustimmung. Für die CDU-Fraktion kritisierte der finanzpolitische Sprecher, Maik Kowalleck: „Der Thüringer Rechnungshof hat bereits die Möglichkeit, bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeigen an die Staatsanwaltschaften zu richten. Der Gesetzentwurf ist deshalb nicht erforderlich.“
Die CDU-Fraktion sieht es vielmehr als notwendig an, Ausgaben insgesamt einer konsequenten Kritik zu unterziehen und sie zu reduzieren. „Der Staat hat angesichts der Rekordsteuereinnahmen nicht im Ansatz ein Einnahmen-, sondern ein massives Ausgabenproblem“, erklärte Kowalleck abschließend an die Adresse der Landesregierung gerichtet.