Gesetz zur Verbesserung der Finanzkontrolle bei Untreuehandlungen in Thüringen
In erster Lesung haben die Abgeordneten des Thüringer Landtags einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (Drucksache 6/1758) zur Verbesserung der Finanzkontrolle hinsichtlich Untreuehandlungen in Thüringen diskutiert. Für die CDU-Fraktion kritisierte der finanzpolitische Sprecher, Maik Kowalleck: „Der Thüringer Rechnungshof hat bereits die Möglichkeit, bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeigen an die Staatsanwaltschaften zu richten. Der Gesetzentwurf ist deshalb nicht erforderlich.“ Die Gesetzesänderung sei auch nicht angemessen, da nur der Straftatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch in die Anzeigepflicht aufgenommen werde. Andere Straftatbestände wie etwa Betrug, Subventionsbetrug, Amtsstraftaten sollen nicht verfolgt werden, so Kowalleck. Die CDU-Fraktion sieht es aber als notwendig an, Ausgaben insgesamt einer konsequenten Kritik zu unterziehen und sie zu reduzieren. „Der Staat hat angesichts der Rekordsteuereinnahmen nicht im Ansatz ein Einnahmen- sondern ein massives Ausgabenproblem“, erklärte Kowalleck abschließend.