Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften zur weiteren Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Mit den eingebrachten Gesetzesänderungen soll die Rechtssicherheit, insbesondere bei Beförderungen erhöht werden, z.B. bei Dienstpostenbewertung und der sogenannten „Bündelung“. Zudem soll die richterlich geforderte Anhebung des Grundgehalts für Professoren der Besoldungsgruppe W 2 umgesetzt werden. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend unterstützt die CDU-Fraktion die von der Landesregierung im Entwurf zielgenau umgesetzte, verfassungskonforme Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Besoldungsrecht. Der stellvertretende Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschuss Maik Kowalleck stellt zu dem Gesetzentwurf fest: „Ziel des Gesetzgebers muss sein, die Regelungen im Besoldungs- und Dienstrecht wieder verständlich zu machen. Mit diesem Gesetzentwurf geht die Landesregierung einen wichtigen Schritt, um die Regelungen unanfälliger für Gerichtsentscheidungen zu machen. Die CDU-Fraktion wird sich in den Ausschussberatungen den Anforderungen aus den Urteilen stellen und prüfen, ob die von der Landesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen diese zielgenau umsetzen.“
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