Kowalleck befragt Landesregierung zur Linkenmühlenbrücke
Realisierung des Projekts bis Ende 2028 vorgesehen
Nach Medieninformationen sei hinsichtlich des Neubaus der Linkenmühlenbrücke zwischen dem Bund und dem Land ein Kompromiss gefunden worden. Es sei der Spagat gelungen, dass man eine Brücke errichten könne, die einerseits für den Rad- und Fußverkehr und andererseits für den motorisierten – vor allem lokalen – Individualverkehr gedacht ist. Der Bund bezahle quasi die seit einem Jahr bereitstehenden sieben Millionen Euro für den Radwege-Teil der Stausee-Querung, das Land und die beiden Landkreise an Saale und Orla müssen für den Abschnitt für den Autoverkehr aufkommen. Es gäbe die Zusage vom Land, dass das Geld für die Leistungsphasen 3 und 4 von insgesamt 9 gefördert werde. Denn für diese Genehmigungsphasen, um das Projekt weiter voranzutreiben, hätten die beiden Landkreise beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im August dieses Jahres einen Antrag gestellt.
Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck fragte dazu beim zuständigen Thüringer Infrastrukturminister nach.
Der zuständige Infrastrukturminister Schütz bestätigt in der Antwort an den Abgeordneten die Bereitstellung der Zuwendung durch den Bund.
„Mit Bescheid vom 9. Dezember 2024 hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Zuwendungsempfänger) für das Vorhaben „Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle über den Stausee Hohenwarte“ im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung innovativer
Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020“ eine Zuwendung in Höhe von 7,1 Millionen Euro bewilligt“, so der Minister.
Der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck fragte auch nach den Kosten für den Neubau der Linkenmühlenbrücke und der entsprechenden Zuwegungen.
Hier antwortet der Minister: „Das Gesamtprojekt liegt in der vollständigen Verantwortung des Zuwendungsempfängers. Der durch das BALM bewilligten Förderung liegt ein Antrag des Zuwendungsempfängers zugrunde. Im Antrag werden die Kosten für den Bau der avisierten Brücke über den Stausee inklusive geringfügiger Anpassungen im unmittelbaren Zuwegungsbereich mit rund 10,8 Millionen Euro und die Planungskosten mit rund 1,6 Millionen Euro angegeben. Die genannten Kosten beruhen entsprechend den Angaben in den Unterlagen auf einer Kostenschätzung. Der Förderantrag des Zuwendungsempfängers weise neben den oben genannten Bundesmitteln in Höhe von 7,1 Millionen Euro Eigenmittel des Zuwendungsempfängers in Höhe von rund 1,06 Millionen Euro sowie die vorbenannten avisierten Landesmittel in Höhe von rund 4,22 Millionen Euro aus.“
Hinsichtlich des Realisierungszeitraums antwortet der Minister, dass das Gesamtprojekt in der vollständigen Verantwortung des Zuwendungsempfängers liege. Die Landesregierung habe dementsprechend keinen eigenen Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens durch den Zuwendungsempfänger. Ausweislich der Antragsunterlagen ist die Realisierung des Projekts bis Ende
2028 vorgesehen. Zunächst bleibe die weitere Befassung im parlamentarischen Verfahren zur Haushaltsgesetzgebung abzuwarten und entzieht sich der Einflussmöglichkeit der Landesregierung.
Zum Betrieb der Fähre äußert sich der Thüringer Infrastrukturminister ebenfalls: „Für die sogenannte Mühlenfähre wurde im Frühjahr 2024 die regelmäßig erforderliche technische Überprüfung erfolgreich durchgeführt. Der Betrieb der Fähre ist damit zunächst bis Ende 2028 möglich. Ab dem Jahr 2030 ist jedoch auf dem Hohenwarte-Stausee nur noch der Betrieb von Wasserfahrzeugen mit Elektroantrieb zugelassen.“