Der beschrankte Bahnübergang am „Vogelschutz“ in Unterwellenborn/Könitz ist ein Verkehrshindernis für die Einwohner, Pendler, Industrie und Gewerbetreibende. Der lang erwartete Ausbau der B 281, der nun endlich ab 2023 umgesetzt werden soll, ist dringend erforderlich.
Bei aller Vorfreude über die Verbesserung der Verkehrssituation wirft das Vorhaben auch seine Schatten. Mit dem Ausbau der B 281 als Kraftfahrstraße sollen Zu- und Abfahrten etwa nach Lausnitz, zur Siedlung Vogelschutz sowie auf das Oberwellenborner Betriebsgelände der Agrargenossenschaft entfallen. Fahrzeuge wie Traktoren und Mopeds, welche die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreichen, dürften die Straße nicht nutzen. Die dann erforderlichen Umwege bedeuten zusätzlichen Aufwand.
Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck macht sich bereits seit Jahren für die Umsetzung des Vorhabens stark. So hatte er im letzten Jahr angefragt, inwieweit die Thüringer Landesregierung Korrekturmöglichkeiten bei der Planung sieht, um die Belange der Anlieger, insbesondere der Unternehmen, besser zu berücksichtigen.
Damals teilte die Landesregierung mit, dass zu gegebener Zeit für die Agrargenossenschaft die Möglichkeit bestehe, eine Ausnahmegenehmigung für die Erntezeit bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.
Davon ist zumindest in der Antwort auf die diesjährige Anfrage von Maik Kowalleck keine Rede.
Auf die Frage nach Ausnahmegenehmigungen teilt die Thüringer Infrastruktur-Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig mit, dass die landwirtschaftlichen Flächen auch zukünftig über die dem Verkehr gewidmeten Straßen und Wege erreichbar seien. Der langsam fahrende Verkehr, der die neue B 281 als Kraftfahrstraße zukünftig nicht mehr nutzen könne, habe die Möglichkeit, über das bestehende Wegenetz am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Damit sei die Voraussetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erfüllt. Die Prüfung einer Ausnahmegenehmigung für das Benutzen einer Kraftfahrstraße mit nicht zugelassenen Fahrzeugen sei insoweit entbehrlich. Zur Erschließung der angrenzenden Ortschaften und landwirtschaftlichen Flächen solle es zur Kraftfahrstraße Bypässe für Fahrzeuge mit geringerer Geschwindigkeit als 60 Kilometer pro Stunde geben.
„Die Antwort mit Verweis auf die bestehende Rechtslage geht vollkommen an der Praxis vorbei! Immerhin ist hier neben weiteren Anliegern eines der größten Landwirtschaftsunternehmen der Region betroffen. Erst recht in Anbetracht der aktuell steigenden Energiepreise muss hier alles dafür getan werden, vertretbare Lösungen zu finden“, so der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Wie die Staatssekretärin zum aktuellen Stand der Planungen mitteilt, soll die Ausschreibung im Mai 2023 erfolgen. Nach der Auftragsvergabe im August soll im September 2023 mit dem Straßenumbau begonnen werden.
Im Herbst 2021 seien im Rahmen der zu realisierenden Landschaftsbaumaßnahmen587 Bäume sowie 14.650 Sträucher und Heister gepflanzt worden. Die Arbeiten zur Verlegung der Ferngasleitung würden derzeit ausgeführt und sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung sei bisher nicht abgeschlossen. Der Deutschen Bahn AG (DB AG) sei ein Vertragsentwurf vorgelegt worden. Dazu würden derzeit die Abstimmungen laufen.
Noch immer anhängig bei Gericht sei die im Zusammenhang mit dem Straßenbau stehende Verwaltungsstreitsache der Gemeinde Unterwellenborn gegen den Freistaat Thüringen. Hier habe die Klägerin das Gericht um Fristverlängerung bis zum 2. September für die Vorlage eines neuen Gutachtens gebeten.