Gasumlage ist weiterer Preistreiber für Heizkosten
Hinsichtlich der Einführung einer Gasumlage fordert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag von der Bundesregierung ein Umdenken und kein weiteres Drehen an der Preisspirale. Es sei die Zeit für Kostensenkungen und nicht für Erhöhungen.
„Von Seiten der Bundesregierung muss jetzt alles unternommen werden, damit die Preise für die Heizkosten in Deutschland sinken. In Hinblick auf die dramatisch gestiegenen Energiepreise ist es völlig unverständlich, durch weitere bürokratische Auflagen an der Kostenschraube zu drehen. Im eigenen Interesse sparen die Menschen bereits Energie und Wasser ein, auch ohne monatliche Post oder Mails vom Vermieter. Deswegen muss die neue Heizkostenverordnung umgehend überprüft werden und nicht erst nach drei Jahren. Mit der neuen Gasumlage wurde bereits der nächste Preistreiber von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die Menschen dürfen mit den Kostenexplosionen nicht alleine gelassen werden, schließlich verdient der Staat über die Mehrwertsteuer an den hohen Preisen mit. Hier darf es keine Denkverbote für eine Aussetzung oder Senkung geben“ erklärt Kowalleck.
Aufgrund von Hinweisen von Mietern zu den Auswirkungen der neuen Heizkostenverordnung hat der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck (CDU) bei der Thüringer Landesregierung nachgefragt. Streitpunkt ist vor allem, dass die Heizkostenabrechnung künftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten soll, also monatlich an die Mieter übermittelt werden muss. Der Abgeordnete sieht darin einen weiteren Preistreiber für die Heizkosten. Die Bedenken konnten von der Thüringer Landesregierung nicht ausgeräumt werden. Sie bestätigte in der Antwort, dass nicht wenige Mieterinnen und Mieter damit rechnen müssten, dass etwa die Porto- und Kuvertierkosten für die monatlich mitzuteilenden Informationen in die Betriebskostenabrechnungen aufgenommen werden. Als einzig genanntes Einsparungspotenzial sehe man den Versand der Daten per E-Mail. Konkret gehen verschiedene Mieterverbände von zusätzlichen Kosten in Höhe von 60 bis 90 Euro aus. Sollten die Angaben per Post übermittelt werden müssen, lägen die Zusatzkosten sogar bei mehr als 100 Euro pro Jahr. Um den Bedenken von Mieterbund und Verbraucherschützern bezüglich der Kosten Rechnung zu tragen, soll die Verordnung nach drei Jahren überprüft werden.