Neue Förderbedingungen für Unternehmensansiedlung am Bahnbogen
Seit nunmehr fünf Jahren versucht ein Unternehmen der Kunststoffbranche, sich am Saalfelder Bahnbogen anzusiedeln. Über Jahre hatte sich das Baugenehmigungsverfahren hingezogen. Nach Medienberichten seien nach Aussage des Unternehmens nunmehr die widrigen Marktumstände im Baugewerbe wie fehlende Kapazitäten und Baustoffmangel nicht hilfreich für die Ansiedlung. Eine Präzisierung des Zeitrahmens sei daher leider gänzlich unmöglich. Unter normalen Umständen und ohne die dem Unternehmen widerfahrenen Widrigkeiten wäre der Bau bereits vor zwei Jahren fertiggestellt worden.
Aufgrund der unklaren Situation hat der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck bei der Thüringer Landesregierung nachgehakt. Es dürfte eine Antwort mit weitreichenden Konsequenzen sein, die er auf seine Anfrage zum Fortgang der geplanten Unternehmensansiedlung vom Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee erhalten hat. Maik Kowalleck wollte wissen, wie es nun unter aktuellen Rahmenbedingungen weiter gehen soll und ob das Vorhaben am Baugenehmigungsverfahren beziehungsweise an den Baukosten scheitern könnte.
Wie der Thüringer Wirtschaftsminister auf die Frage nach den geänderten Förderbedingungen mitteilt, wurde die Gültigkeit des am 07.05.2018 erteilten Bescheides zur Bewilligung eines GRW-Investitionszuschusses in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten mehrfach bis zur höchstzulässigen Dauer, zuletzt bis zum 31.07.2022, verlängert. Vor diesem Hintergrund habe sich aufgrund des weiterhin noch gültigen Förderbescheids für das Unternehmen bislang keine Änderung der Förderbedingungen ergeben. Eine weitere Verlängerung des aktuell gültigen GRW-Förderbescheids sei hingegen nicht mehr möglich. Eine neuerliche Beantragung einer Förderung im Rahmen der Thüringer GRW-Richtlinie könne nur zu den seit dem 01.01.2022 gültigen Bedingungen erfolgen.
„Natürlich ist es wichtig und richtig, dass Bedenkenträger in Deutschland bei der Planung von Bauvorhaben einbezogen werden. Allerdings ist es schon zu hinterfragen, warum eine Millionen-Investition und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht schon längst realisiert sind. Inwieweit die rot-rot-grüne Landesregierung mit der Änderung des Förderzweckes einen Anteil daran hat, wird sich herausstellen. Jetzt ist es für das Unternehmen an der Zeit, Farbe zu bekennen für einen Bau am Standort oder auch für eine Absage. Sowohl die Befürworter, als auch die Gegner der Unternehmensansiedlung haben eine Antwort verdient. Im besten Falle wird es zukünftig kompostierbare Folien ‚made in Saalfeld‘ geben“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Wie der Thüringer Wirtschaftsminister in seiner Antwort an Kowalleck schrieb, bestünden seitens der Landesregierung keine generellen Bedenken gegenüber der kunststoffverarbeitenden Industrie. In den letzten fünf Jahren (2017-2021) habe es keinen allgemeinen Ausschluss von Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie aus Förderprogrammen des Freistaates Thüringen gegeben. Seit 01.01.2022 bestünde jedoch in der einzelbetrieblichen GRW-Richtlinie ein Ausschluss für Betriebsstätten, deren Umsatz überwiegend (zu mehr als 50 %) durch Tätigkeiten auf dem Gebiet der Herstellung von Verpackungsfolien auf Kunststoffbasis (ausgenommen Verpackungsfolien mit einer DIN-Zertifizierung als „gartenkompostierbar“) erzielt werden. Hintergrund dieser Änderung sei der Europäische Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Baustein des europäischen Green Deal sowie die Änderung der europäischen Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle.