CDU-Fraktion fordert Neuordnung der Beamtenbesoldung in Thüringen
Der Antrag, den die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Gruppe der FDP eingereicht hat, wird am morgigen Freitag zusammen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung beraten, in dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung Berücksichtigung finden sollen.
„Die Entwicklung des Besoldungsrechts darf sich nicht nur auf kurzfristige oder Änderungen im Minimalbereich als Reaktion auf die Rechtsprechung beschränken. Hierdurch werden lediglich Symptome behandelt und Lücken im Zweifel nur vorübergehend geschlossen“, machte Kowalleck deutlich. Das Land laufe bei dieser Lösung Gefahr, sich langfristig mit immer neuen Klagen unserer Beamten gegen den eigenen Dienstherrn auseinandersetzen zu müssen. „Generell muss es unser Ziel sein, eine fortlaufende Anpassung der besoldungsrechtlichen Regelungen aufgrund der sogenannten unterjährigen Anpassungen der Grundsicherung zu vermeiden. Die Beamtenbesoldung ist derzeit wie ein großer Tisch, der immer an einer anderen Stelle wackelt, wenn das Land unter ein Bein etwas unterlegt. Thüringen muss grundlegend Ordnung in dieses System bringen“, sagte Kowalleck.