Eltern für Fußgängerüberweg am Gräfenthaler Kindergarten
Seit mehreren Jahren versuchen die Elternvertreter des Kindergartens in Gräfenthal mit verschiedenen Initiativen die Ausweisung eines Zebrastreifens beziehungsweise einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Landesstraße (L) 1150 zu erwirken. Im Oktober 2020 hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erneut abgelehnt. Auf Bitten der Eltern wandte sich der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck daraufhin mit einer parlamentarischen Anfrage an die Thüringer Landesregierung.
„Wenn es Bedenken der Eltern hinsichtlich der Verkehrssicherheit vor dem Kindergarten in Gräfenthal gibt, dann muss das dringend besprochen werden. Mit der Antwort der Landesregierung haben wir einen Zustandsbericht, der die Eltern sicher nicht zufrieden stellt. Deshalb ist es wichtig, weiter an dem Thema dran zu bleiben und bestmögliche Lösungen für den Weg zum Kindergarten zu finden“, so Maik Kowalleck.
Auf die Frage, wie die Thüringer Landesregierung die Verkehrs- und Gefahrsituation an der Landesstraße L 1150 vor dem Kindergarten in Gräfenthal bewertet antwortete die Landesregierung:
„Eine Auswertung des Unfallgeschehens in der Ortslage Gräfenthal, L 1150 - Bereich Obere Coburger Straße erbrachte keinen Hinweis auf Unfallhäufungen. Im Zeitraum der letzten drei Jahre ereigneten sich dort drei Verkehrsunfälle, welche allesamt weder im Zusammenhang mit den Unfallursachen Ge- schwindigkeit oder falschem Verhalten gegenüber Fußgängern standen. Die Unfälle hatten zudem keine unmittelbare Nähe zu dem Kindergarten.
Im Bereich des Kindergartens sind auf beiden Straßenseiten der L 1150 gut ausgebaute Gehwege vor- handen. Die L 1150 ist zudem in diesem Bereich in beide Fahrtrichtungen mit dem Gefahrzeichen 136 (Kinder) und dem Zusatzzeichen "Mo-Fr 7-17h" ausgeschildert. Der Fußgängerverkehr ist als minimal zu bewerten.
Verkehrsbeobachtungen durch Polizeibeamte haben ergeben, dass die Kinder überwiegend durch die Eltern mit eigenen Fahrzeugen zum Kindergarten gebracht werden. Diese befahren hierzu die Grund- stückseinfahrt zum Kindergarten und nutzen den Parkplatz zum Ein- und Aussteigen.
Die Wertung des Verkehrslagebildes im Kontext mit dem Verkehrsunfallgeschehen bedingen weder intensiv verkehrsüberwachende Maßnahmen bzw. den Focus polizeilicher Tätigkeit. Unberührt dessen sind sach- und ressourcenangemessene allgemeine verkehrsüberwachende Maßnahmen in der Ortslage Gräfenthal weiterhin Bestandteil der vollzugspolizeilichen Tätigkeit.“
Kowalleck fragte weiter an, welche Möglichkeiten das Straßenverkehrsamt habe, dem Antrag auf Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und/oder der Errichtung eines Zebrastreifens vor dem Kindergarten Gräfenthal an der Landstraße L 1150 zuzustimmen?
Dazu teilte die Staatssekretärin des Thüringer Infrastrukturministeriums mit, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorlägen, im Rahmen ihres Ermessens entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen könne.
Wie jedoch die zuständige Behörde des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt hierzu mitgeteilt hätte, habe die Prüfung des Antrags ergeben, dass die rechtlichen Vorgaben aber nicht eingehalten werden können. Begründet wurde die Ablehnung einer Geschwindigkeitsreduzierung damit, dass der Kindergarten nicht wie gefordert im unmittelbaren Bereich an der Landesstraße liege, sondern sich ca. 50 bis 60 m von der Fahrbahn entfernt befände. Zudem befände sich auf dem Grundstück ein Parkplatz, welcher von einem Großteil der Eltern genutzt würde. Insoweit sei die Zufahrt zum Kindergarten wie jede andere Grundstückszufahrt zu bewerten.
Hinsichtlich der Ablehnung eines Fußgängerüberweges wurde mitgeteilt, dass die erforderlichen Verkehrsmengen nach der geltenden Richtlinie nicht erreicht werden.