Zügige Erstattung von Kindergarten- und Hortgebühren notwendig
Zahlreiche Eltern haben sich in den vergangenen Tagen aufgrund der Notbetreuung in den Kindergärten und Horten an den Saalfelder Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck gewandt. Gerade das Thema der Rückerstattung von Beiträgen wurde dabei von den Eltern immer wieder angefragt. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, spricht sich daher für eine zügige Rückerstattung der Gebühren aus, wenn Kinder nicht im Kindergarten und Hort betreut werden. Bereits im Frühjahr gab es in Thüringen eine Regelung zur Beitragsrückerstattung, die entsprechend übernommen werden könnte.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert aktuell die Landesregierung mit einem Plenarantrag auf, die Erstattung von Kindergarten- und Hortgebühren für Thüringer Eltern umgehend gesetzlich zu veranlassen. Den Trägern der Einrichtungen müssen nach dem Willen der CDU-Fraktion die dadurch entgangenen Elternbeiträge vollständig vom Land erstattet werden. Die Erstattungsregelung für Eltern und Träger soll auch für die Betreuungsangebote an freien Schulen gelten.
„Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Betreuungseinrichtung bringen dürfen, dann sollten sie auch keine Beiträge zahlen müssen. Es ist wichtig, dass die Landesregierung schnellstmöglich Klarheit für Eltern und die betroffenen Träger von Kindergärten und Horten schafft“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete.