Keine Lösung für Wanderwege-Drama an Staumauer
Mit der Verkehrsfreigabe für den Abschnitt der Landesstraße L 2384 zwischen Staumauer, Waldhotel und Abzweig nach Saalthal-Alter Ende August verschlechterte sich die Situation für Fußgänger, da die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme keinen Fußweg einschloss. Ein zuvor genutzter Trampelpfad entlang der Leitplanke steht nun nicht mehr zur Verfügung. Den beiden neuen Bushaltestellen fehlt darüberhinaus eine sichere Zuwegung für Fußgänger.
Der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck hatte sich daraufhin mit einer Parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung gewandt (die OTZ berichtete).
Nunmehr erhielt Kowalleck Antwort aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wie Staatssekretärin Susanna Karawanskij auf die Frage, warum bei der Planung und Bauausführung der Straße keine sichere Zuwegung für Fußgänger bzw. ein Fußgängerweg berücksichtigt wurde, mitteilt, liege dies nicht im Verantwortungsbereich des Straßenbaulastträgers der Landstraße, sondern sei eine kommunale Aufgabe. Grund dafür sei die Lage der Landesstraße außerhalb von Ortschaften ohne randliche Bebauung. Lediglich das Hotel und verschiedene durch die Gemeinde ausgewiesene touristische Wanderwege sowie eine Wanderbushaltestelle, die von Mai bis Oktober betrieben würde, seien Ziele im Außerortsbereich.
Da das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) nicht für den Bau und die Finanzierung eines Gehweges zuständig ist, sei das Thema vom TLBV bei einem Gespräch mit Vertretern der Gemeinden Hohenwarte, Unterwellenborn und Kaulsdorf in Vorbereitung der Erhaltungsmaßnahme im September 2019 nicht verfolgt worden.
Bereits vor der Instandsetzung habe die Gemeinde die Touristischen Wanderwege auf der L 2384 ausgewiesen. Von daher gäbe es keine Änderungen für Fußgänger und Wanderer gegenüber dem vorherigen Zustand. Bei einem inzwischen stattgefundenen Vor-Ort-Termin mit Landrat, Bürgermeister und TLBV am 30.09.2020 habe Einigkeit darin bestanden, die Führung der Hauptwanderwege auf den Prüfstand zu stellen und mögliche Alternativen abseits der Straße zu suchen. Unkritische Abschnitte sollen vom TLBV (2020) und von der Gemeinde (2021) so gestaltet werden, dass Wanderer und Fußgänger diese nutzen können. Im kritischen Bereich von ca. 250 m beginnend an der Staumauer wären massive Eingriffe erforderlich, um nachträglich einen Gehweg anordnen zu können. Die Kosten für die Herstellung wären durch die Gemeinde zu tragen. Eine Überprüfung der Wanderwegeführung seitens der Gemeinde und des Regionalverbundes sei abzuwarten. Eine einfache und schnell umsetzbare Lösung für die Anlage von Gehwegen für die kritischen Bereiche sei derzeit nicht gegeben.
Die Kosten für die erfolgte Instandsetzung der L 2384 bezifferte Staatssekretärin Karawanskij mit ca. 1,6 Millionen Euro.
„Mit der Antwort sehe ich mich in meiner Aussage bestätigt, dass das aktuelle Wanderwege-Drama am Stausee symptomatisch für die Situation am Thüringer Meer ist. Ministerpräsident Bodo Ramelow wird nicht müde, in Sonntagsreden die Bedeutung des Thüringer Meers für den Tourismus hervorzuheben. Wenn das ernst gemeint ist, müssten doch längst alle Straßenbauvorhaben des Landes in der Stauseeregion unter touristischem Gesichtspunkt auf den Prüfstand. Schließlich wurde vom Landkreis und den anliegenden Gemeinden ein Mobilitätskonzept Thüringer Meer aufgestellt. Mag sein, dass die Anliegergemeinden per Gesetz für die touristischen Wanderwege außerhalb von Ortschaften verantwortlich sind. Ohne gemeinsames Handeln und angemessene Unterstützung des Landes wird das Thüringer Meer als touristisches Vorzeigeobjekt auch weiterhin vor sich hindümpeln“ so Kowalleck.