Schwimmunterricht rettet Leben
Durch den Teil-Lockdown war der Schwimmunterricht in den vergangenen Tagen nicht flächendeckend möglich. Die neue Verordnung lässt zwar die Öffnung der Hallenbäder für diesen Zweck zu, die Kommunen befinden sich aber aufgrund fehlender Einnahmen und fortlaufender Kosten für den Badbetrieb in einer Zwangslage.
Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck thematisierte bereits das Problem aus dem vergangenen Schuljahr 2019/2020 bei der Thüringer Landesregierung. Zum damaligen Zeitpunkt fiel der Schwimmunterricht bereits flächendeckend aus, obwohl er in der 3. oder der 4. Klassenstufe verbindlich vorgeschrieben ist. Nach Angaben der Thüringer Landesregierung ergab eine erste Erhebung, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schließungen beziehungsweise Einschränkungen des Schwimmbetriebs in Hallen- und Freibädern im 2. Schulhalbjahr seit Mitte März 2020 etwa 90 Prozent des Schwimmunterrichts ausgefallen sind.
Für den Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck ist der Schwimmunterricht ein wichtiger Beitrag, um Leben zu retten. „Kinder, die schwimmfähig sind, bewegen sich sicherer im Wasser und könnten später vielleicht auch andere vor dem Ertrinken retten. Um den Schwimmunterricht gewährleisten zu können, sind eine entsprechende Bäderinfrastruktur und personelle Voraussetzungen erforderlich. Hier sind das Land und die Kommunen in der Pflicht. Wir müssen aus den Erfahrungen der vergangenen Monate lernen und den Schwimmunterricht sowie das Vereinstraining im Rahmen der Hygienevorschriften sicherstellen. Schließlich haben die Verantwortlichen in den letzten Wochen mit sehr viel Engagement tragbare Konzepte erarbeitet. Langfristige Ausfälle hätten fatale Folgen für die Schwimmfähigkeit einer ganzen Generation“, so Maik Kowalleck.
Wie die Thüringer Landesregierung in ihrer Antwort weiter mittteilte, wird der Anfangsschwimmunterricht grundsätzlich in der dritten Klassenstufe durchgeführt. Dieser erfolge entweder epochal im ersten oder zweiten Schulhalbjahr oder über das gesamte Schuljahr. Daher würde für alle Schülerinnen und Schüler, bei denen Schwimmunterricht ausgefallen oder lediglich verkürzt durchgeführt worden ist, ein Nachholangebot in der vierten Klassenstufe beispielsweise in Form von Schwimmlagern, Sportförderunterricht, zusätzlichen Schwimmkursen oder in Form eines Kompaktkurses im regulären Sportunterricht der vierten Klassenstufe unterbreitet.
Aus der Statistik ist zu entnehmen, dass innerhalb der letzten fünf Schuljahre die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die am Schwimmunterricht teilgenommen haben, (trotz steigender Schülerzahlen) konstant bei über 99 Prozent liegt. Davon erfüllen jeweils zwischen 78 und 80 Prozent die Kriterien für die Schwimmfähigkeit vollständig und gelten daher als Schwimmer. Lediglich 12 bis 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler verfügen über eine eingeschränkte Schwimmfähigkeit und nur sechs bis acht Prozent der Schülerinnen und Schüler gelten als Nichtschwimmer. Insgesamt ist trotz geringfügiger Schwankungen eine positive Tendenz erkennbar. Dabei bewegt sich Thüringen auf einem sehr hohen Niveau.