CDU beantragt Gesetzesänderung zu Gunsten familienfreundlicher Abfallentsorgungsgebühren
2018 unterband der Thüringer Rechnungshof nach einer überörtlichen Prüfung die degressive Gestaltung der Grundgebühren für die Müllentsorgung, die seit Jahren gängige Praxis im Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) war. Als Grund verwies der Rechnungshof auf eine fehlende Ermächtigung im Thüringer Kommunalabgabengesetz. Profitierten bisher größere Haushalte von der Gebührenstaffelung, ging die daraufhin zwangsläufig vom ZASO angepasste Gebührensatzung nun klar zu Lasten der Familien. Da auch alle Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von der Änderung betroffen sind, unternahm die CDU-Kreistagsfraktion daraufhin verschiedene Aktivitäten, um die notwendige Anpassung des Gesetzes zu erreichen. Unterstützung gab es dabei vom Verband kinderreicher Familien Thüringen e.V.. Allerdings wurde vom zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und Innenminister Maier (SPD) keine Zustimmung signalisiert. Ein im Januar 2019 vorgelegter Gesetzesänderungsvorschlag von Seiten einzelner Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion wurde mit Schreiben vom August 2019 abgelehnt.
Dass es massive Kritik aus der Bevölkerung an der geänderten Gebührensatzung gibt, konnte der Landtagsabgeordnete und 1. Beigeordnete des Landrats Maik Kowalleck im Laufe des vergangenen Jahres bei öffentlichen Veranstaltungen, Infoständen und Gesprächen mit Bürgern immer wieder persönlich erfahren. „Wir waren uns in der CDU-Kreistagsfraktion einig, dass hier gehandelt werden muss. Inzwischen wurde das Thema auch im Kreistag diskutiert und ein Beschluss zu familienfreundlichen Gebühren mit großer Mehrheit gefasst. Der Beschluss läuft jedoch Gefahr, ins Leere zu gehen, wenn nicht eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes erfolgt. Ich habe deshalb den Vorschlag in meiner CDU-Landtagsfraktion zur Diskussion gestellt und wir haben nunmehr einen Vorschlag zur Gesetzesänderung eingebracht, der in dieser Woche auf der Tagesordnung der Landtagssitzung steht“, so Kowalleck.
In der Begründung der CDU-Fraktion zum Antrag heißt es dazu:
Im Ergebnis haben insbesondere kinderreiche Familien höhere Grundgebühren zu entrichten, obgleich die verbrauchsunabhängigen Vorhaltekosten für die Müllentsorgung pro Haushalt unabhängig von der Personenzahl im Wesentlichen gleich sind. Überdies schränkt die Feststellung des Thüringer Rechnungshofs die Gestaltungsfreiheit der Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Ausgestaltung einer wesentlichen Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge unnötig ein. Daher muss eine eindeutige gesetzliche Grundlage für eine degressive Bemessung der Grundgebühren geschaffen werden, damit die Aufgabenträger bei entsprechendem politischem Willen davon Gebrauch machen können.
Es wird sich zeigen, inwieweit Rot-Rot-Grün bereit ist, diesen Vorschlag mitzutragen und den Weg zu familienfreundlichen Abfallentsorgungsgebühren mit freimacht.