CDU fordert unbürokratisches Verfahren für Coronahilfen an Gemeinden, Städte und Kreise
Die CDU-Fraktion drängt auf ein möglichst unbürokratisches Verfahren bei der Auszahlung von Kommunalhilfen aus dem geplanten Sondervermögen des Landes. „100 Millionen Euro sollen dabei zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle pauschal ausgereicht werden“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raymond Walk. „Als Maßstab kann dabei ein bedeutender Gewerbesteueranteil an den kommunalen Einnahmen der zurückliegenden Jahre dienen, damit die besonders betroffenen Gemeinden und Städte sofort Hilfe erhalten, ohne durch langwierige Antragsverfahren gehen zu müssen.“ Deshalb sollen auch weitere 85 Millionen Euro des Hilfspakets in Anlehnung an die Schlüsselzuweisung so verteilt werden, dass neben den Kommunen auch Landkreise Soforthilfen erhalten können. „Komplizierte Antragsverfahren mit behördlichen Bedürftigkeitsüberprüfungen lehnen wir ab, da die Bearbeitung der Anträge bis zum Herbst einfach zu lange dauern würde“, so Walk. „Dann wäre die Soforthilfe keine Soforthilfe mehr.“
Der CDU-Finanzexperte Maik Kowalleck ergänzt zudem, dass ohne einen zügig zu beschließenden Nachtragshaushalt die Grundlage für die tatsächlich notwendigen Hilfen von mindestens 500 Mio. Euro fehlen. „Hier hat die Landesregierung sechs Wochen wertvolle Zeit vertan“, so Kowalleck. Angesichts der enormen Steuerausfälle in Höhe von wenigstens 950 Millionen Euro werde die Rücklage des Freistaats bereits in diesem Jahr größtenteils aufgebraucht sein. Auf das Sondervermögen, aus dem in einem ersten Schritt nur die kommunalen Soforthilfen finanziert werden sollen, muss daher zwingend ein Nachtragshaushalt folgen“, so Kowalleck weiter.