Maik Kowalleck

Maik Kowalleck begrüßt Initiative der Saalfelder Einzelhändler

Kowalleck: Unternehmen im Landkreis brauchen schnelle Hilfe

Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck begrüßt die Initiative der Saalfelder Einzelhändler für schnelle finanzielle Hilfen von Land und Bund: “Viele Unternehmer aus unserem Landkreis sind darauf angewiesen, dass das Geld schnell und unbürokratisch fließt, nachdem es beantragt wurde. Zahlreiche Selbstständige haben rasche Hilfe bitter nötig.“ 

Mit einem offenen Brief und Informationen zu Hilfsangeboten und Soforthilfe richtete sich der Saalfelder Landtagsabgeordnete bereits in der vorigen Woche an Unternehmen im Landkreis. Ihn erreichten viele Anfragen von Bürgern und vor allem zahlreiche Hilferufe von lokalen Gaststätten, Einzelhändlern, mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern. Deshalb nutzte er die Möglichkeit, um auf diesem Weg über aktuelle Nachrichten einschließlich Hilfsangebote zu informieren. 

„Es ist wichtig, dass Vorschläge von den Betroffenen vor Ort eingebracht werden. Inwieweit diese umgesetzt werden können, muss schnell von der Landesregierung geprüft werden. Aus diesem Grund habe ich die Anregungen aus der OTZ am Mittwoch direkt mit meiner CDU-Fraktion im Thüringer Landtag besprochen und leite sie an die Thüringer Landesregierung weiter. Vor zehn Jahren hat der Staat die Banken gerettet. Jetzt müssen wir unkompliziert unseren Arbeitnehmern und Kleinunternehmern helfen“, so Kowalleck. 

Seit der vergangenen Woche können Soforthilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler, Soloselbstständige und weitere Berufsgruppen über die Thüringer Aufbaubank beantragt werden. Die Landesregierung setzt damit die Forderung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag nach unbürokratischen Soforthilfen um. 

Um weiterhin die Liquidität der Thüringer Unternehmen sicherzustellen, können Anträge für Steuererleichterungen gestellt werden. Die Thüringer Steuerverwaltung bietet hierfür jetzt ein einfaches Antrags-Formular zur Hilfe an. Das Formular kann im Internet unter finanzamt.thueringen.de heruntergeladen werden.

OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gewerbetreibende, 

in den letzten Tagen erreichten mich viele Anfragen von Bürgern und vor allem zahlreiche Hilferufe von lokalen Gaststätten, Einzelhändlern, mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern. Deshalb nutze ich die Möglichkeit, um Sie auch auf diesem Weg über aktuelle Nachrichten einschließlich Hilfsangebote zu informieren. Die Soforthilfe umfasst gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein.  

Viele Unternehmer aus unserem Landkreis sind darauf angewiesen, dass das Geld schnell und unbürokratisch fließt, nachdem es beantragt wurde. Zahlreiche Selbstständige haben rasche Hilfe bitter nötig. Gegenüber dem Bund macht sich unsere CDU-Fraktion weiterhin für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und die Erweiterung für Minijobber und Lehrlinge stark. Vor zehn Jahren hat der Staat die Banken gerettet. Jetzt müssen wir unkompliziert unseren Arbeitnehmern und Kleinunternehmern helfen. 

Seit der vergangenen Woche können Soforthilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler, Soloselbstständige und weitere Berufsgruppen beantragt werden. Die Landesregierung setzt damit die Forderung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag nach unbürokratischen Soforthilfen um. Das zweiseitige Antragsformular, das auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (www.aufbaubank.de/corona) sowie den Portalen der Kammern abrufbar ist, füge ich als Anlage bei. Die Fördersummen belaufen sich, je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens, auf bis zu 30.000 Euro. Eine wichtige Maßnahme, um insbesondere unserer kleinteiligen Wirtschaft über die schweren nächsten Wochen zu helfen. Hierbei handelt es sich nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse. Anbei will ich Ihnen einige Hilfestellungen zur Beantragung geben: 

  • Die Anträge können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Dabei gilt:
    • Industrie- und Gewerbebetriebe beantragen bei der IHK (regional)
    • Handwerksbetriebe beantragen bei der Handwerkskammer (regional)
    • alle weiteren Antragsteller, insbesondere von freien Berufen, wenden sich direkt an die Aufbaubank

Von persönlicher Vorsprache sollte abgesehen werden. 

Die Kammern unterstützen die Antragstellung und führen eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll.

Telefonisch ist die Aufbaubank unter der Hotline 0800-534-5676 erreichbar

Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm auf den Weg gebracht. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Das Soforthilfeprogramm des Freistaates richtet sich bisher allerdings nur an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Weitere Hilfen werden vergangene Woche im Deutschen Bundestag sowie am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossen. Nach Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums sind größere Unternehmen aufgefordert, insbesondere auf das Angebot zinsverbilligter Darlehen zurückzugreifen. Dazu ist neben der Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds ein zusätzlicher Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt worden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro schnell und unbürokratisch erfolgen kann. 

Um weiterhin die Liquidität der Thüringer Unternehmen sicherzustellen, können Anträge für Steuererleichterungen gestellt werden. Die Thüringer Steuerverwaltung bietet hierfür jetzt ein einfaches Antrags-Formular zur Hilfe an. Das Formular kann im Internet unter finanzamt.thueringen.de heruntergeladen werden. 

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Gerne können Sie diese Hinweise auch an Interessierte weiterverteilen. Ihnen und Ihren Mitarbeitern wünsche ich vor allem viel Gesundheit! 

Mit freundlichen Grüßen

Maik Kowalleck
Mitglied des Thüringer Landtags