Maik Kowalleck

Hinweise zur Beantragung von Soforthilfen

Die Anträge können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Dabei gilt:
    • Industrie- und Gewerbebetriebe beantragen bei der IHK (regional)
    • Handwerksbetriebe beantragen bei der Handwerkskammer (regional)
    • alle weiteren Antragsteller, insbesondere von freien Berufen, wenden sich direkt an die Aufbaubank

Von persönlicher Vorsprache sollte abgesehen werden.

Die Kammern unterstützen die Antragstellung und führen eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll.

Telefonisch ist die Aufbaubank unter der Hotline 0800-534-5676 erreichbar

Das Soforthilfeprogramm des Freistaates richtet sich bisher allerdings nur an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Weitere Hilfen werden dieser Tage im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat beschlossen. Nach Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums sind größere Unternehmen aufgefordert, insbesondere auf das Angebot zinsverbilligter Darlehen zurückzugreifen. Dazu ist neben der Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds ein zusätzlicher Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt worden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro schnell und unbürokratisch erfolgen kann.

Um weiterhin die Liquidität der Thüringer Unternehmen sicherzustellen, können Anträge für Steuererleichterungen gestellt werden. Die Thüringer Steuerverwaltung bietet hierfür jetzt ein einfaches Antrags-Formular zur Hilfe an. Das Formular kann im Internet unter finanzamt.thueringen.de heruntergeladen werden.


Weitere aktuelle Informationen können Sie jederzeit abrufen über

 https://www.cdu-landtag.de/corona