Erstattung von Elterbeiträgen während der Schließung
Elternbeiträge werden für die Zeit der Schließung von Kindergärten und Schulen erstattet. Eine wichtige Entscheidung für die Thüringer Eltern! Mit der Grundsatzentscheidung, dass in Thüringen für die Zeit der Schließung von Kindergärten und Horten keine Elternbeiträge erhoben werden, wird eine weitere unserer Forderungen umgesetzt. Den Kommunen und Freien Trägern werden die entsprechenden Kosten vom Land erstattet.
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