Kowalleck: Forderung Ramelows zu Kultursteuer statt Kirchensteuer ist nicht zu Ende gedacht
Erfurt - Den Thüringer Bürgern könnte eine Steuererhöhung von bis zu 200 Millionen Euro ins Haus stehen. Auf diese Gefahr hat die CDU-Landtagsfraktion am heutigen Mittwoch in einer aktuellen Stunde aufmerksam gemacht. Hintergrund ist die Forderung von Ministerpräsident Bodo Ramelow, anstelle der Kirchensteuer eine einheitliche Kultursteuer für alle Bürger zu erheben. Diese Forderung hatte Ramelow am 26. Dezember 2018, von der Medienöffentlichkeit weitgehend unbeachtet, in einer Twitter-Debatte um die Einführung einer Moschee-Steuer für Muslime vorgebracht. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, bezeichnete das Vorhaben des Ministerpräsidenten als „bizarr“: „Das bewährte System der Kirchensteuer würde beseitigt, die Finanzierung der christlichen Kirchen gefährdet und als Ersatz müssten die Thüringer insgesamt mehr Steuern zahlen.“
Rund jeder dritte Thüringer gehört einer christlichen Kirche an. Sie zahlten zuletzt gut 95 Millionen Euro Kirchensteuer, die vom Staat eingezogen wird. Die Kirchen erstatten der Finanzverwaltung die Kosten für diese Dienstleistung, 2019 sind das rund 2,9 Millionen Euro. In seinem Tweet hatte Ramelow stattdessen eine „einheitliche Kultursteuer, wie in Italien“ ins Gespräch gebracht. „Der Bürger entscheidet selber jährlich über die Verwendung“, hatte Ramelow hinzugefügt. Würde die Kultursteuer in gleicher Höhe wie die Kirchensteuer erhoben, kämen nach Berechnungen der CDU-Fraktion auf die zwei Drittel Nicht-Kirchen-Mitglieder neue Steuern von gut 200 Millionen Euro zu. Würde die Kultursteuer mit dem in Italien üblichen Steuersatz von knapp einem Prozent der Lohn- und Einkommensteuer erhoben, wären es immer noch mehr als 20 Millionen Euro.
„Neben einer Erhöhung der staatlichen Steuern für alle wäre das Ergebnis dann aber auch, dass die Finanzierung der christlichen Kirchen am Ende wäre“, kritisierte Kowalleck. Um ihre Arbeit fortführen zu können, müssten die Kirchen ein eigenes System zur Kirchensteuererhebung einführen. Kowallecks Urteil fällt eindeutig aus: „Wieder einmal hat der Ministerpräsident einen Vorschlag in die Welt gesetzt, der nicht zu Ende gedacht ist.“