Maik Kowalleck

Kowalleck: Wahlkampfhaushalt auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen

CDU-Fraktion: Eckwertebeschluss für Haushalt 2020 riskante Wette auf die Zukunft

Erfurt – „Die Eckwerte für den von der Ramelow-Regierung geplanten Haushalt 2020 sind eine riskante Wette auf die Zukunft.“ Das hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, heute in Erfurt gesagt. Obgleich Finanzministerin Heike Taubert (SPD) selbst auf erwartete Zinssteigerungen und auf wirtschaftliche Eintrübungen hinweist, hat das laut Kowalleck „anscheinend keinen Niederschlag in der Haushaltsplanung gefunden“. Nach Ansicht der CDU-Fraktion hat die Landesregierung zwar die Pflicht, mit der Haushaltsaufstellung zu beginnen, die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben jedoch kein Recht, dem künftigen 7. Thüringer Landtag durch die Verabschiedung eines Haushalts für das Jahr 2020 vorzugreifen.

Taubert schätzt, dass das Haushaltsvolumen noch einmal auf 10,8 Milliarden Euro in 2020 anwachsen soll. Die zurzeit seitens der Landesregierung für Ende 2019 angenommene Rücklage von 430 Millionen Euro soll den Angaben zufolge im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 weitgehend verplant werden. Darin enthalten sind 55 Millionen Euro, die der Finanzministerin zufolge den Koalitionsfraktionen für diverse Projekte zur Verfügung stehen sollen. „Da mutiert das sauer erarbeitete Steuergeld zum Schmiermittel für den rot-rot-grünen Wahlkampf und der eigentliche Sinn dieses verfassungsrechtlich waghalsigen Manövers Haushalt 2020 tritt zu Tage“, empört sich der Haushalts- und Finanzpolitiker der CDU-Fraktion. 

Dass es möglich sein soll, die verplante Rücklage durch Haushaltsüberschüsse aus den Jahren 2018 und 2019 wieder zu befüllen, kann man nach den Worten Kowallecks „glauben oder nicht. Frau Taubert scheint immerhin zu ahnen, dass die Zeit der Schönwetterhaushalte ihrem Ende entgegengehen könnte“, fügte er hinzu. Der Saalfelder Abgeordnete, erneuerte die Forderung, den Thüringer Landtag zeitgleich mit jenen von Brandenburg und Sachsen Anfang September 2019 zu wählen. „Das fördert nicht allein die Wahlbeteiligung, sondern erspart dem Land einen Wahlkampfhaushalt, der auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen steht“, so Kowalleck abschließend.