Demokratische Verfahrensregeln und Grundsätze langfristiger Haushaltspolitik geraten aus dem Blick
Der CDU-Haushaltspolitiker verlangt, Finanz- und Haushaltspolitik „auf dauerhaft tragfähigen Fundamenten zu betreiben“. Er verwies unter anderem auf immer mögliche steigende Zinsen, Konjunkturkrisen, die zurückgehende Einwohnerzahl und das schrumpfende Arbeitskräftepotential. Der Abgeordnete sieht es kritisch, dass Rot-Rot-Grün neue, dauerhaft finanzwirksame Leistungen plant, ohne für genauso langfristig wirkende Gegenfinanzierungen zu sorgen. „Die Verwaltungsreform wird nicht mehr als ein nicht durchdachter, von Ressortinteressen bestimmter Torso. Wenn sie denn überhaupt etwas wird“, bemängelte Kowalleck. In diesem zentralen Aufgabenbereich seien vier Jahre schlicht vertrödelt worden.
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher unterstrich die grundsätzlichen Einwände gegen den geplanten Haushaltsbeschluss für 2020 durch den alten Landtag. „Rot-Rot-Grün missachtet damit die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie und verletzt das Budgetrecht des 2019 neu zu wählenden Landtags. Die Regierung kann und muss sogar im Frühjahr 2019 auf einer dann auch finanziell bekannten Faktenbasis mit der Planung eines Haushalts beginnen, doch einen Landtagsbeschluss darf sie nicht herbeiführen. Wird rechtzeitig gewählt, können diese Vorarbeiten für einen frühzeitigen Haushaltsbeschluss 2020 genutzt werden“, so Kowalleck.