CDU: Verabschiedung eines Haushalts für 2020 durch derzeitigen Landtag unzulässig
Die Unionsfraktion teilt grundsätzlich das Ziel der Landesregierung, möglichst frühzeitig Klarheit für das Haushaltsjahr 2020 zu schaffen. Es sei in keiner Weise zu beanstanden, wenn die Regierung den Haushalt aufstellt. „Mit der Verabschiedung dieses Haushaltes würde der derzeitige Landtag allerdings in das Budgetrecht des künftigen Landtags eingreifen. Die sauberste Lösung ist, zeitnah nach den Sommerferien 2019 zu wählen. Dann kann eine neu legitimierte Regierung an die Vorarbeiten anknüpfen“, so Kowalleck. Wie er weiter ausführte, ist verfassungsrechtlich nicht umstritten, dass ein laufender Haushalt über die Legislaturperiode hinausgreifen kann. „Die Grenze des Zulässigen wird dort überschritten, wo ein alter Landtag einen Haushalt ausschließlich für ein Haushaltsjahr beschließt, in dem er selbst bereits Geschichte ist.“ Sollte der Landtag, wie von der Landesregierung mutmaßlich beabsichtigt, am 10. November 2019 gewählt werden, müsste der 7. Thüringer Landtag spätestens am 10. Dezember 2019 zusammentreten.
Der Haushalts- und Finanzpolitiker verwies darauf, dass Finanzminister Heike Taubert selbst davon spreche, „nicht zu stark“ vorweggreifen zu wollen. Nach seinen Worten „räumt sie damit indirekt ein, auf verfassungsrechtlich dünnem Eis unterwegs zu sein“. Die CDU-Fraktion erwartet laut Kowalleck, „dass der Ministerpräsident den Bürgern, dem Landtag und dem Land dieses unwürdige Kleben am eigenen Stuhl zu Lasten der Verfassung erspart“.