Landesregierung nimmt Stellung zur Abschaltung des Sendemastes für digitales Antennenfernsehen
In den letzten Wochen gab es vielfach geäußerte Kritik an der geplanten Abschaltung des DVB-T-Sendemastes auf dem Saalfelder Kulm. Der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck stellte dazu eine parlamentarische Anfrage an die rot-rot-grüne Landesregierung.
Geht es nach den bekannt gewordenen Plänen des Mitteldeutschen Rundfunks, soll der Sendemast für das digitale Antennenfernsehen im April 2018 ersatzlos abgeschaltet werden. Eine Umstellung auf den Standard DVB-T2, der auch hochauflösendes Fernsehen via Antenne empfangbar macht, ist nicht vorgesehen.
Kowalleck erfragte, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet sei, eine flächendeckende Versorgung nach dem Stand der Technik sicherzustellen, wer die Abschaltung aus welchen Gründen beschlossen habe, welchen Standpunkt die Landesregierung dazu vertrete und welche Alternativen sie zur Abschaltung des Sendemastes auf dem Kulm sehe.
Der Thüringer Staatskanzleiminister Hoff, antwortete nunmehr im Namen der Landesregierung. Unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwar in der Gesamtschau aller Übertragungswege (Sattelit, Kabel, Terrestrik, Internet) verpflichtet, eine möglichst lückenlose Versorgung anzubieten, jedoch nicht auf jedem einzelnen Übertragungsweg. Bei einer „flächendeckenden Grundversorgung“ mit öffentlich rechtlichen Fernsehprogrammen gehe es lediglich darum, dass diese frequenztechnisch und regulatorisch möglich sein muss.
Der MDR wendet nach eigenen Angaben für die Abstrahlung von jeweils zwei DVB-T-Multiplexen an den Standorten Saalfeld/Kulm und Sonneberg/Bleßberg jährlich 1,21 Mio. Euro auf. Die Kosten einer DVB-T2-Abstrahlung für den MDR würden sich auf ca. 0,83 Mio. Euro belaufen.
Der vom MDR getroffenen autonomen Entscheidung zur Abschaltung der beiden Standorte sei ein detailliertes Ranking vorausgegangen, bei dem alle weiteren in Frage kommenden Flächenstandorte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen auf ihren Versorgungsgewinn, bezogen auf die jeweiligen Standortkosten untersucht wurden. Während in Thüringen zwei DVB-T-Senderabschaltungen geplant seien, beträfe es Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils mit einer Abschaltung.
Die Thüringer Staatskanzlei habe zu den geplanten Senderabschaltungen im Frühjahr 2017 schriftlich mit der Intendantin des MDR korrespondiert und sich für den Erhalt der beiden Thüringer Sender (Saalfeld und Sonneberg) ausgesprochen. Im Ergebnis habe die Intendantin allerdings an der Entscheidung, die genannten Sender aufzugeben, festgehalten.
Trotz der laufenden Debatte zur Höhe des Rundfunkbeitrags und zur sparsamen Mittelverwendung bestünde aus Sicht der Landesregierung für den MDR die Möglichkeit, zumindest einen der beiden Sender auf DVB-T2 HD umzustellen und zu erhalten, um die entstehenden Versorgungslücken in Süd-Thüringen zu begrenzen.
Für den Saalfelder Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck lässt die vorliegende Antwort tatkräftiges Engagement der Landesregierung eindeutig vermissen. „Offensichtlich fehlt es der rot-rot-grünen Landesregierung an Durchsetzungskraft gegenüber dem MDR und es wird sich längst mit den Tatsachen abgefunden. Anders kann ich die als Aktivität angeführte ein Jahr alte schriftliche Korrespondenz mit der MDR-Intendantin nicht deuten. Wenn die Landesregierung die Versorgungslücken in Süd-Thüringen tatsächlich begrenzen will, muss sie dieser Ansage auch Taten folgen lassen. Sollte der Saalfelder Sendemast abgeschaltet werden, während an Standorten wie Jena, Erfurt oder Weimar festgehalten wird, ist dies ein weiteres Abhängen des ländlichen Raums.“