Maik Kowalleck

Kowalleck mit erstem Gesetzentwurf

Änderung des Kindertageseinrichtungsgesetzes in Thüringer Landtag eingebracht

In der kommenden Woche wird sich der Thüringer Landtag erstmals mit dem jetzt von CDU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertageseinrichtungsgesetzes befassen.

Hinter dem Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck, der als Mitglied des Arbeitskreises Bildung am Gesetzentwurf mitgearbeitet hat, liegen bewegte Wochen. Für den 2009 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt neu gewählten Abgeordneten ist es „sein“ erster Gesetzentwurf.  

Er sieht damit nicht nur eine wichtige Bewährungsprobe für die Koalition bestanden, sondern auch eines ihrer zentralen Anliegen auf den Weg gebracht.

Maik KowalleckMaik Kowalleck
Kowalleck, selbst Vater von zwei Kindern, die eine Saalfelder Kindertagesstätte besuchen, war es eine Herzensangelegenheit, sich bei den Beratungen zum Kita-Gesetz einzubringen.

„Nach mehreren Wochen intensiver Gespräche wurde ein gutes Ergebnis für Kinder, Eltern und Erzieher erreicht. Bei aller Freude über die geplanten positiven Veränderungen dürfen die damit verbundenen höheren Ausgaben nicht unerwähnt bleiben. Durch höhere Ausgaben und sinkende Einnahmen wird Thüringen neue Kredite aufnehmen müssen. Indirekt betrifft das ebenfalls unsere Jüngsten, die in einigen Jahren dafür zahlen müssen.“  so Kowalleck, der als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Haushalt und Finanzen ab der nächsten Wochen auch direkt in die Beratungen zum Haushalt eingebunden ist.

Anfang Februar wird der Landtagsabgeordnete in seinem Bürgerbüro in Saalfeld eine Gesprächsrunde mit Trägern von Kindertagesstätten zum neuen Kita-Gesetz durchführen. 

 

Wesentliche Neuerungen in Stichworten:

- Der Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht künftig ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

- Gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf erfolgt in allen Kindertagesstätten (integrativen Einrichtungen und Regeleinrichtungen), wenn dort eine dem Bedarf entsprechende Förderung gewährleistet werden kann. Integrative Einrichtungen stehen auch weiterhin als kompetente Partner für die Frühförderung zur Verfügung.

- Elternmitwirkung wird gestärkt; Elternbeiräte können sich künftig auf kommunaler, Kreis- und Landesebene zusammenschließen.

- Die räumlichen Anforderungen werden ausgeweitet und im Gesetz klar definiert. Bestehende Einrichtungen können Bestandsschutz erhalten.

- Die Betreuungsschlüssel werden deutlich verbessert und die Gruppengrößen damit erheblich abgesenkt.

- Fachliche Arbeit außerhalb der Gruppen, Leitungstätigkeit und weitere Ausfallzeiten werden in der Personalkostenabrechnung angemessen berücksichtigt.

- Zur Steigerung der Qualität der pädagogischen Arbeit wird die Fachberatung ausgeweitet und mehr Fortbildung ermöglicht.

- Die Zuschüsse des Landes zu den Gesamtkosten je belegtem Kita-Platz (Landespauschale) werden deutlich erhöht.

- Die Gemeinden erhalten weiterhin 1000 € pro neu geborenem Kind für die Schaffung kindgerechter Infrastruktur (Infrastrukturpauschale). Das entspricht etwas 17 Mio. €.

- Das Landeserziehungsgeld von mindestens 150 € monatlich wird künftig im Anschluss an das Bundeselterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt.

- Wer sein Kind nicht länger als fünf Stunden täglich in einer Einrichtung betreuen lässt, hat Anspruch auf ein verringertes Landeserziehungsgeld.

   

Maik Kowalleck

Mitglied des Thüringer Landtages

Bürgerbüro

Obere Straße 17

07318 Saalfeld