Kommunaler Finanzausgleich verstößt gegen Thüringer Landesverfassung
Erfurt – „Das Land lässt die Kommunen finanziell darben und gibt die Steuergroschen selbst mit vollen Händen aus. Damit verstößt Rot-Rot-Grün gegen die Landesverfassung.“ Mit diesen Worten hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, das heute vorgestellte, von den Kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegebene Gutachten zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für die Jahre 2016/17 kommentiert. Der Gutachter Prof. Dr. Johannes Hellermann, Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld, bestätigt laut Kowalleck „im vollen Umfang, was wir der Linkskoalition im Dezember 2015 zum vorgelegten KFA ins Stammbuch geschrieben haben“.
Die CDU-Fraktion hatte den KFA in einem Entschließungsantrag (Drs. 6/1518) einer Grundsatzkritik unterzogen. Das Gutachten bestätigt nun im Wesentlichen die damals formulierten Einwände. „Es kann nicht sein, dass der Landeshaushalt um eine Milliarde wächst, aber der Anteil der Kommunen daran nicht angemessen ausfällt. Das verstößt gegen den Partnerschaftsgrundsatz“, erläuterte Kowalleck. Wie der Haushaltspolitiker ausführte, hat die Regierungskoalition mit den Kommunen „ein falsches Spiel gespielt. Gemeinden, Städten und Landkreisen gegenüber rechnete sich das Land arm, zur Begründung eigener Ausgaben hingegen malte es die finanzielle Lage in den rosigsten Farben“, so der Abgeordnete.
Erfreut ist Kowalleck auch über die klaren Worte des Gutachters zu Verschiebungen innerhalb des KFA: „Wir haben immer gesagt, dass es ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist, wenn der Anteil der zweckgebundenen Landeszuweisungen zu Lasten der Schlüsselzuweisungen wächst. Denn damit verlieren die Kommunen Gestaltungsfreiheit und werden am goldenen Zügel des Landes geführt.“ Das arbeite der Gutachter ebenfalls klar heraus.