Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes abgelehnt
Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung von Paragraf 20 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindergärten durch die Thüringer Kommunen (Drucksache: 6/2544) wurde abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf sollte eine verbindliche soziale Staffelung bei den Elternbeiträgen nach Einkommen und nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie eingeführt werden. Der CDU-Bildungspolitiker Maik Kowalleck erklärte dazu: „Die CDU-Fraktion setzt sich für familienfreundliche Kindergartengebühren für alle Kindergartenjahre ein. Denn bei der Einführung eines gebührenfreien letzten Kindergartenjahres, so wie von den Koalitionsfraktionen angedacht, besteht durchaus die Gefahr, dass es in den Kommunen zu einer Kostenverlagerung auf die anderen Jahre kommt.“ Kowalleck weiter: „Die meisten Kommunen haben bereits eine soziale Staffelung ihrer Elternbeiträge, so dass eine Neufassung des Paragrafen derzeit nicht für notwendig erachtet wird.“