Übergriff auf Landkreis-Mitarbeiterin im Landtag thematisiert
Ende Februar berichtete die Ostthüringer Zeitung über eine Auseinandersetzung unter mehreren Flüchtlingen im Saalfelder Landratsamt. Bei dem Gerangel sollen drei Personen leicht verletzt worden sein, darunter eine Mitarbeiterin des Landratsamtes. Sie musste zur Untersuchung in die Thüringen-Kliniken gebracht werden.
Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck stellte daraufhin eine Anfrage an die Thüringer Landesregierung, um die aktuelle Gefährdungslage für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aufzugreifen. Insbesondere ging es dem Abgeordneten um Maßnahmen und die Empfehlungen der Landesregierung, damit weitere Vorfälle wie in Saalfeld und Übergriffe auf Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung bestmöglich verhindert werden.
Laut Aussage des Thüringer Innenministers lägen über die beschriebene Auseinandersetzung im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hinaus keine belastbaren Informationen zu Vorkommnissen und Übergriffen auf Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen vor, da diese weder in den polizeilichen Erfassungssystemen noch sonst behördlich gesondert statistisch erfasst würden.
Nach Angabe des Thüringer Landesverwaltungsamtes soll es in Erstaufnahmeeinrichtungen verschiedentlich zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Flüchtlingen und Mitarbeitern gekommen sein. Die Grenze zu einem strafrechtlich relevanten verhalten sei aber in keinem bekannten Fall überschritten worden.
Über die Notwendigkeit, Handlungsempfehlungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Übergriffen herauszugeben, würden die für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit entscheiden, so der Minister in seinen Ausführungen.
In allen Erstaufnahmeeinrichtungen seien Wachschutzfirmen, die allgemeine Überwachungs-, Sicherungs- und Kontrollaufgaben wahrnehmen, beschäftigt. Gesonderte Anweisungen zum Schutz des Landespersonals gäbe es dort nicht, lediglich die allgemeine Anweisung, nicht in Streitigkeiten unter den Flüchtlingen einzugreifen, sondern den jeweiligen Wachdienst zu informieren.
„Der bestmögliche Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht für mich außer Frage. Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt. Es ist auf das Schärfste zu verurteilen, wenn sich Vorfälle wie in Saalfeld ereignen. Mit nicht vorhandenen statistischen Erfassungen darf gerade der Thüringer Innenminister das Thema nicht abhaken. Neben präventiven Maßnahmen sind klare Regeln ebenso wie eine konsequente Ahndung von Übergriffen notwendig. Hier sehe ich neben den Kommunen auch die Landesregierung in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die unsere Mitarbeiter besser schützen“, so Landtagsabgeordneter Maik Kowalleck.