Maik Kowalleck

Anhörung im Landtag zum Gebietsreform-Vorschaltgesetz

Flagge zeigen für den Erhalt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Am 9. Juli fand im Thüringer landtag eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses zum Vorschaltgesetz zur rot-rot-grünen Gebietsreform. Der Plenarsaal, die Besuchertribüne und weitere Räume waren mit Vertretern der Kommunen und der Spitzenverbände gut gefüllt, darunter auch viele Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Der Saalfelder Landtagsabgeordnete und ehrenamtliche Beigeordnete des Landkreises, Maik Kowalleck, wies in einem öffentlichen Brief vorab alle kommunal Verantwortlichen auf die Anhörung zum Vorschaltgesetz zur rot-rot-grünen Gebietsreform hin. Möglichst viele kommunale Mandatsträger und Interessierte sollten den Termin wahrnehmen, sich informieren und der Landesregierung die kommunale Position deutlich machen. 

Im Hinblick auf die an diesem Tag um die Mittagszeit geplante Veranstaltung eines Radiosenders auf dem Saalfelder Marktplatz meint Kowalleck: 

"In Saalfeld muss es heißen: Erst die Pflicht und dann das Vergnügen!  Die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung müssen Flagge in Erfurt zeigen. Es geht schließlich um den Erhalt unseres Landkreises und somit der Kreisstadt Saalfeld.  

Nicht nur für die altgedienten, sondern auch die neugewählten Bürgermeister ist die Anhörung der erste wichtige Termin nach der Wahl am Sonntag. Wir alle sind betroffen und die ersten Bürger müssen ihre Kommune in Erfurt vertreten. Wenn erst durch die rot-rot-grüne Gebietsreform Verwaltungs-, Klinik- und Sparkassenstandorte sowie Schulen im ländlichen Raum geschliffen werden, dann ist es zu spät für Initiativen aus unserer Region", so Kowalleck zu seinem Anliegen.

Bereits vor Beginn der Veranstaltung versammelten sich  zahlreiche Kommunalvertreter vor dem Landtag und im Plenarsaal, um gegen das Reformvorhaben zu protestieren. Derweil machte die Präsidentin des Thüringer Landkreistages, Martina Schweinsburg, die mehrheitliche Meinung der Landkreise deutlich: „Die geplante Neugliederung führt nicht zu Einsparungen, sie wird vielmehr Kosten verursachen“, so die Greizer Landrätin. Ebenfalls auf Ablehnung der Thüringer Landkreise stoßen die willkürlich gewählten neuen Kreisgrößen von 130.000 bis 250.000 Einwohnern und die Beschränkung der Freiwilligkeitsphase auf Städte und Gemeinden. „Warum gibt es keine freiwilligen Fusionen bei den Landkreisen?“, wollte daraufhin Wolfgang Fiedler vom Innenminister in Erfahrung bringen – und bekam auch in diesem Punkt keine Antwort.

Ralf Rusch machte als Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes deutlich, dass die von den Regierungsfraktionen in der vergangenen Woche in Form eines Änderungsantrags zum Vorschaltgesetz vorgestellte „Große Landgemeinde“ den vielen kleinen VG-Kommunen unterhalb der 1000-Einwohner-Grenze nicht hilft und keine Alternative zu einer dauerhaften Zukunft für die Verwaltungsgemeinschaften darstellt. Der Präsident des Gemeinde- und Städtebunds, Michael Brychcy, äußerte sich ähnlich. Bedenken verfassungsrechtlicher Art meldete zudem Martina Schweinsburg an, die sich für eine Prüfung aussprach, ob die Reform gegen das Recht auf kommunale  Selbstverwaltung verstößt. Sie stimmte damit den Aussagen von Ex-Innenminister Richard Dewes (SPD) zu, der ebenfalls durch das Gesetz die Landesverfassung verletzt sieht.