Maik Kowalleck

Kowalleck: Jedes Kind sollte am Ende der Grundschulzeit schwimmen können

Anfrage zur Schwimmfähigkeit Thüringer Grundschüler

Erfurt – Gerade in den Sommerferien erfreut sich das Baden in öffentlichen Badeeinrichtungen und an Seen großer Beliebtheit. „Damit Gefahrensituationen minimiert werden können und der ungetrübte Spaß beim Baden bleibt, sollte jedes Kind am Ende der Grundschulzeit schwimmen können. Der Schwimmunterricht spielt dabei eine wichtige Rolle“ das sagte der Bildungspolitiker der CDU-Fraktion Maik Kowalleck zur Antwort der Landesregierung auf seine kleine Anfrage zum Schwimmunterricht an Thüringer Grundschulen (Drs. 6/696). 

Hintergrund der kleinen Anfrage war ein Beitrag in der Ostthüringer Zeitung vom März 2015. Darin beklagte die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) eine nachlassende Schwimmfähigkeit bei Schülern. Nur noch 20 Prozent gäben an, in der Schule Schwimmen gelernt zu haben und über 20 Prozent der Grundschulen hätten gar keinen Zugang mehr zu einem Schwimmbad.

Für die Landesregierung antwortete die Thüringer Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Frau Dr. Klaubert. Sie teilte mit, dass der Anfangsschwimmunterricht an allen staatlichen Schulen lehrplangerecht durchgeführt werde. Laut einer Statistik des Ministeriums lag der Anteil der Thüringer Grundschüler, die in den vergangenen fünf Schuljahren in Klassenstufe 3 bzw. 4 am Schwimmunterricht teilnahmen, bei 99 Prozent. Von den durchschnittlich 16.000 Schülerinnen und Schülern hätten in dieser Zeitspanne rund 80 Prozent die Schwimmfähigkeit erlangt. Thüringen sei eines der wenigen Länder, die unter „Schwimmfähigkeit“ das andauernde Schwimmen von mindestens 15 Minuten verstehen. Zudem werde die Schwimmausbildung in Thüringen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Sportlehrern durchgeführt. 

Abschließend betont Kowalleck: „Der verpflichtende Anfangsschwimmunterricht muss auch künftig fest im Lehrplan für die Grundschulen verankert sein. Schülern, die in im Unterricht die Schwimmfähigkeit nicht erlangen, sind zusätzliche Angebote zu unterbreiten.