Maik Kowalleck

Kowalleck: Verlässlichkeit auf der Basis nachvollziehbarer Berechnungen schaffen

Zusagen der Regierung an die Kommunen auch 2016 und 2017 unter Gesamtwert von 2014

Erfurt – „Die Kommunen brauchen keine gegriffenen politischen Zahlen, sondern Verlässlichkeit auf der Basis nachvollziehbarer Berechnungen.“ Das hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck, zur Ankündigung des Innenministers Dr. Holger Poppenhäger (SPD) gesagt, die Kommunen könnten 2016 und 2017 mit jeweils 1,9 Milliarden Euro rechnen. Kowalleck kritisierte, dass Poppenhäger nicht verbindlich und klar darlegt, welche Bundes- und Landesmittel innerhalb oder außerhalb dieser Summe verbucht werden. „Was für die Kommunen zählt, ist die Tatsache, dass sie in Summe vom Land in den beiden Jahren weniger erhalten werden als 2014. Und das bei steigenden Kosten“, sagte Kowalleck. Die CDU-Fraktion besteht nach seinen Worten „auf einer sauberen Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs. Genau so, wie wir es im Januar 2013 in das Finanzausgleichsgesetz geschrieben haben. Dann wissen wir, an welchen Stellschrauben wir nachjustieren müssen“, so der Haushalts- und Finanzpolitiker. Er kündigte für die kommende Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag an.
Wie Kowalleck ausführte, hat die CDU-Fraktion sich 2013 dafür eingesetzt, eine Evaluation im Finanzausgleichsgesetz vorzusehen, „weil für uns völlig klar war, dass wir mit dem geänderten Kommunalen Finanzausgleich Neuland betreten. Für die Übergangszeit haben wir mit einem Kommunalen Hilfspaket und einem Garantiefonds dafür gesorgt, dass die Kommunen 2014 im letzten Jahr der schwarz-roten Koalition 2,022 Milliarden Euro seitens des Landes zur Verfügung hatten“, rief Kowalleck in Erinnerung. Wenn jetzt Rot-Rot-Grün mit einer politischen Zielmarke 1,9 Milliarden Euro hantiere, so tauge dies angesichts dieser Summe „nicht einmal fürs Schaufenster“, sagte Kowalleck.

Mit einem Plenarantrag will die CDU-Fraktion zunächst dafür sorgen, dass die laufende Evaluierung bis zur Sommerpause abgeschlossen wird. „Auf dieser Basis können wir dann über die Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs beraten. Dass nachgesteuert werden muss, steht völlig außer Frage und ist auch nicht neu“, unterstrich Kowalleck. Die Ankündigung des Innenministers, bis zum 22. September 2015 Vorstellungen für eine Änderung des Regelwerks auf den Tisch zu legen, nehme die CDU-Fraktion interessiert zur Kenntnis. „Erst dann wissen wir und wissen die Kommunen, auf welcher Grundlage sie in den kommenden Jahren wirklich planen können. Es geht nicht um Geschenke des Landes, sondern um Berechenbarkeit“, schloss Kowalleck.