Der Vorsitzende der Thüringer CDU-Landtagsfraktion Mike Mohring und der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Maik Kowalleck nahmen am 16. und 17. März in Bremen an der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den deutschen Landesparlamenten teil.
Die Erbschaftsteuer darf den Generationswechsel in den deutschen Familienunternehmen nicht behindern und deren Existenz damit gefährden. Das fordern die Teilnehmer zum Abschluss der Konferenz. Die Haushalts- und Finanzfachleute verwiesen auf die enorme Bedeutung der Familienunternehmen für die regionale Wirtschaftsstruktur, für Ausbildungs- und Arbeitsplätze. In einem weiteren Beschluss drängen die Unionspolitiker darauf, die Erhebung von Umsatzsteuer auf Leistungen der interkommunalen Zusammenarbeit rechtssicher zu vermeiden. Dazu ist eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes erforderlich.
Wie der Vorsitzende der Konferenz, der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring, sagte, geht es den Landtagsfraktionen darum, eine verlässliche Regelung zu schaffen, die die spezifische Finanzierungs- und
Unternehmenskultur des überwiegend familiengeführten deutschen Mittelstands bei der Erbschaftsteuerreform berücksichtigt. „Familienunternehmen sind ein Inbegriff gelebter wirtschaftlicher und sozialer Verantwortung. Mit der Zukunftsfähigkeit dieser Unternehmen steht die wirtschaftspolitische Glaubwürdigkeit der Union auf dem Spiel. Hier geht es um unser politisches Tafelsilber“, so Mohring wörtlich. Wenn Erben Unternehmensteile verkaufen müssten, um Erbschaftsteuer zu zahlen, könne dies verheerende Wirkung auf Wettbewerbsfähigkeit, die regionale Wirtschaftsstruktur und Arbeitsplätze haben. Die Finanz- und Haushaltspolitiker verlangen laut Beschlusstext, „die enge Einbindung der Familienunternehmen in die regionale Wirtschaftsstruktur besonders zu gewichten und daher ihren Beitrag für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu betonen“.
In einem zweiten Beschluss fordert die Konferenz eine Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, durch die sichergestellt ist, dass auch zukünftig keine Umsatzsteuer auf Leistungen der interkommunalen Zusammenarbeit erhoben wird. Hintergrund ist die jüngere Rechtsprechung desEuropäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs, der zufolge derartige Leistungen grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig sind. „Die interkommunale Zusammenarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer leistungsfähigen und bezahlbaren öffentlichen Verwaltung. Es gibt unterdessen eine Vielzahl gemeinsamer Projekte, denen im Falle einer Besteuerung das Aus drohen würde, andere würden erst gar nicht in Angriff genommen. Im Ergebnis könnten Vorgaben des Steuerrechts zu einer Verdoppelung von Verwaltungsstrukturen und Gebührensteigerungen für die Bürger führen. Das lehnen die Sprecher strikt ab“, umriss der Vorsitzende der Konferenz das Problem.
Die Unionspolitiker fordern die Bundesregierung auf, einen Lösungsansatz der Finanzministerkonferenz vom Oktober 2014 voranzutreiben. Danach soll die Umsatzsteuer bei Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit nicht entstehen, wenn sie durch ein spezifisches öffentliches Interesse bestimmt wird. Die Mitglieder der Konferenz halten es darüber hinaus für erforderlich, auch auf europäischer Ebene für eine rechtlich verbindliche Regelung zu sorgen.