Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hat die Landesregierung wichtige Auflagen bei der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften sowie bei der Professorenbesoldung mit Augenmaß umgesetzt. Dieses Augenmaß lassen die Anträge der Fraktionen von Grünen und Linken vermissen. „Gerade die besoldungsrechtliche Einstufung von Grundschullehrern wurde nach Gesprächen mit den verschiedenen Interessengruppen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verbessert“, so der CDU-Finanzpolitiker Maik Kowalleck.
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