Prädikat „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“ im Gesetz verankert
„Was lange währt wird endlich gut.“ so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck zu dem am Donnerstag beschlossenen Thüringer Kurortegesetz, das die Vergabe des Prädikates „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“ vorsieht.
Seit er im Jahre 2009 in den Thüringer Landtag gewählt wurde, hatte Kowalleck die Verantwortlichen der Saalfelder Feengrotten und des Besucherbergwerkes Morassina in Schmiedefeld in Ihren Bemühungen unterstützt, das Prädikat im Gesetz zu verankern. Eine Anfang 2010 gestellte Anfrage an die Landesregierung zur Aufnahme des Prädikates wurde seitens des Wirtschaftsministeriums positiv beantwortet. Daraufhin hatte sich vor Ort eine Arbeitsgruppe Heilstollen zusammengesetzt und in der Folge die Thüringer Ministerpräsidentin und Mitglieder der Landesregierung in den Landkreis eingeladen, damit sie sich vom Potential der beiden Schaubergwerke einschließlich der Heilstollen überzeugen konnten.
„Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in unserem Landkreis die zwei einzigen Thüringer Standorte vorweisen können, die eine Heilstollentherapie anbieten. Ich bin davon überzeugt, dass die Vergabe des Prädikats dazu beiträgt, diese attraktiven Angebote für eine „Medizin ohne Beipackzettel“ noch besser bekannt zu machen und die Anerkennung der Heilstollentherapie durch die Krankenkassen zu befördern“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Während der Debatte im Thüringer Landtag warb der Abgeordnete für die Vergabe des neuen Prädikates und stellte die Besonderheiten der Thüringer Kurorte und Heilbäder heraus. Insbesondere erläuterte Kowalleck am Beispiel der Schmiedefelder Zufahrtsstraße zum Schaubergewerk „Morassina“ die finanzielle Situation vor Ort. „Die Straße ist in einem erbärmlichen Zustand und es fehlen Eigenmittel für Investitionsvorhaben, die für die Infrastruktur wichtig sind“, so Kowalleck in der Landtagsdebatte. In diesem Zusammenhang warb der Finanzexperte dafür, einen Ausgleich von Lasten zu schaffen, die sich aus dem Kurortstatus ergeben.