Maik Kowalleck

Thüringer Verkehrsministerium gibt grünes Licht für Leutenberger Bürgermobil

Wie kann die Versorgung im ländlichen Raum insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Senioren gesichert und verbessert werden? In der Einheitsgemeinde Stadt Leutenberg wurde die Idee des Bürgermobils gemeinsam mit dem AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt in die Tat umgesetzt. Mittels Kleinbus der AWO, ehrenamtlicher Fahrer und der Unterstützung der Stadtverwaltung konnte ab September 2010 die Mobilität genau dieser Bürger verbessert werden. Ob Amts- und Arztbesuche, Versorgungsfahrten oder der Besuch öffentlicher Veranstaltungen – das Bürgermobil fand Zuspruch.

Der praktische Probelauf des bisher für Thüringen einmaligen Pilotprojektes zeigte jedoch schon bald seine Tücken. Da der Betrieb des Bürgermobils in Details im Widerspruch zum Personenbeförderungsgesetz stand, wurden die Fahrten bis auf weiteres eingestellt. Im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wurde mit allen Beteiligten nach einer  einvernehmlichen Lösung gesucht. Wie sich herausstellte kein einfaches Unterfangen. Vor wenigen Tagen erhielt Landtagsabgeordneter Maik Kowalleck auf Nachfrage im Thüringer Verkehrsministerium die Information, dass für die Betreibung eines Bürgermobils nunmehr aus rechtlicher Sicht grünes Licht gegeben werden kann. In einem Schreiben bestätigt die Behörde, dass am 1. Januar 2013 zahlreiche Änderungen zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Kraft getreten sind. Geändert hat sich auch § 1 PBefG. Danach unterliegen Beförderungen mit Personenkraftwagen nicht dem PBefG, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt oder (neu) wenn diese unentgeltlich sind. Dies gilt ab Januar 2013 auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Bürgermobils eindeutig geregelt.

Bleibt die Frage zu klären, ob die Ampel für das Leutenberger Pilotprojekt auch praktisch wieder von rot auf grün schaltet. Nach der langen Auszeit stehen die bisherigen ehrenamtlichen Fahrer nicht mehr zur Verfügung, die laufende Organisation durch die Stadtverwaltung ist aufgrund der aktuellen Personalsituation nicht möglich und die Frage der Finanzierung ist zu prüfen. Die Fortsetzung steht und fällt mit dem ehrenamtlichen Engagement.

Für Kowalleck ist die Gesetzesänderung auf jeden Fall ein wichtiger  Meilenstein für die Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum. „Wir brauchen gerade in Zeiten rückläufiger Finanzmittel und steigender Kosten beim öffentlichen Personennahverkehr neue Konzepte für eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Das Projekt Bürgermobil ist beispielgebend.“ Kowalleck hatte sich deshalb in dieser Woche mit den beiden Hauptakteuren, Bürgermeister Klaus-Dieter Marten und AWO-Geschäftsführer Andreas Krauße, getroffen. Im Ergebnis der Beratung sind Gespräche mit Behörden, potentiellen Sponsoren und örtlichen Vereinen in Planung.