Haushalts- und Finanzausschuss lehnt Thüringer Mindestlohngesetz ab
Für Beschäftige des öffentlichen Dienstes und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand bedarf es laut Kowalleck keines Thüringer Mindestlohngesetzes. Wie er ausführte zahlt Thüringen seinen Beschäftigten selbst in der niedrigsten Entgeltgruppe mehr als die von den Grünen geforderten 8,50 Euro pro Stunde. Auch für den Vorschlag, öffentliche Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die mindestens diesen Lohn zahlen, sieht der Abgeordnete keine Veranlassung. Kowalleck verwies dazu auf das Thüringer Vergabegesetz. Es sieht vor, dass nur solche Unternehmen einen Zuschlag erhalten können, die mindestens Tariflohn zahlen.
Vollends ins Leere läuft der auch verfassungsrechtlich problematisch Vorstoß der Grünen angesichts der Thüringer Bundesratsinitiative für ein bundesweites Mindestlohngesetz. "Der Entwurf ist umfassend angelegt, landesrechtlicher Spezialregelungen bedarf es dann ohnehin nicht mehr", schloss Kowalleck.