Mit einem Gesetzentwurf (Drs. 5/4330) verfolgte die Fraktion die Linke das Ziel, § 41 Landeshaushaltsordnung zu ändern. Zukünftig sollte es von der Einwilligung des Landtags abhängen, ob das für Finanzen zuständige Ministerium Maßnahmen, wie die Bildung einer Bewirtschaftungsreserve oder den Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nutzen kann, um den Haushaltsvollzug sicher zu stellen. Der CDU-Abgeordnete Maik Kowalleck wies auf die klare, von der Verfassung vorgegebene Aufgabentrennung zwischen Parlament und Landesregierung hin. Die Bewirtschaftung des vom Landtag festgestellten Haushaltsplanes obliegt dem hierfür zuständigen Ministerium für Finanzen. „Der Antrag ist ungeeignet und greift in unangemessenem Maß in die Rechte Exekutiven ein“, sagte Kowalleck. „Eine vorsichtige Herangehensweise –aufgrund der Prognosen zum Wirtschaftswachstum - ist mir tausendmal lieber, als ein Ausgeben mit vollen Händen - ohne zu wissen wie viel am Ende übrig bleibt“, so der CDU-Politiker im Plenum. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Lesung vom Parlament abgelehnt.
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