Moderne Bezahlmöglichkeiten stärken Service und Gastfreundschaft in Thüringen
Moderne Zahlungsmöglichkeiten gewinnen auch im Freistaat zunehmend an Bedeutung. Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck (CDU), sieht insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie weiterhin Handlungsbedarf beim Ausbau bargeldloser Bezahlmöglichkeiten.
„Während es in vielen europäischen Ländern längst selbstverständlich ist, selbst kleine Beträge unkompliziert mit Karte oder Smartphone zu bezahlen, gibt es in Deutschland – und auch in Thüringen – noch immer Betriebe, in denen ausschließlich Bargeld akzeptiert wird“, erklärte Kowalleck. Für Kunden und Gäste könne dies immer wieder zu Problemen führen.
Gerade in der Haupturlaubszeit besuchen zahlreiche Touristen den Freistaat. „Viele Gäste erwarten heute, auch kleinere Beträge – etwa für einen Kaffee, ein Eis oder einen Snack – problemlos bargeldlos bezahlen zu können. Wenn dies nicht möglich ist, sorgt das oft für Verwunderung“, so der Abgeordnete.
Moderne Zahlungsmöglichkeiten seien inzwischen ein wichtiger Bestandteil von Servicequalität und Kundenfreundlichkeit. Wenn Thüringen weiterhin erfolgreich als Reiseland auftreten wolle, müsse auch die Infrastruktur für einfache und zeitgemäße Bezahlmöglichkeiten stimmen. Mit der touristischen Positionierung des „Grünen Herzens Deutschlands“ sollte daher auch ein klares Signal für Gastfreundschaft und moderne Dienstleistungen verbunden sein.
Gleichzeitig betonte Kowalleck, dass Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle im Zahlungsverkehr spielen werde. „Bargeld wird auch künftig seinen festen Platz haben. Letztlich liegt es immer in der unternehmerischen Entscheidung, welche Zahlungsmethoden angeboten werden“, sagte Kowalleck.
Nach Informationen der Thüringer Landesregierung unterliegt das Währungs-, Geld- und Münzwesen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 4 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Fragen zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Zahlungsverkehrs können daher maßgeblich nur auf Bundesebene geregelt werden. Die Regierungskoalition im Deutscher Bundestag hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Bargeld als gängige Zahlungsform zu erhalten und die Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr zu sichern.
Darüber hinaus begrüßt die Landesregierung die Bemühungen der Deutsche Bundesbank und des Eurosystem zur Entwicklung eines digitalen Euro. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern künftig neben Bargeld auch digitales Zentralbankgeld zur Verfügung zu stellen. Der digitale Euro könnte perspektivisch eine europaweit einheitliche Lösung für Zahlungen im Geschäft, im Internet sowie zwischen Privatpersonen bieten, wobei letztere kostenfrei möglich sein sollen.
Der Europäische Zentralbank-Rat hat Ende Oktober den Übergang in die nächste Projektphase für den digitalen Euro beschlossen. In dieser Phase wird ein Pilotbetrieb vorbereitet, um die technische Einsatzbereitschaft zu prüfen. Unter der Annahme, dass die gesetzliche Grundlage im Laufe des Jahres 2026 geschaffen wird, könnte ein Pilotprojekt mit Marktteilnehmern – darunter Zahlungsdienstleister, Händler und Endnutzer – ab Mitte 2027 starten. Ziel ist es, Erkenntnisse zu operativen, technischen und nutzerbezogenen Aspekten zu gewinnen und damit die Grundlage für eine mögliche Einführung des digitalen Euro bis zum Ende des Jahrzehnts zu schaffen.
„Der Ausbau moderner Zahlungsmöglichkeiten kann dazu beitragen, Service und Wettbewerbsfähigkeit von Gastronomie und Einzelhandel weiter zu stärken – im Interesse von Kunden, Gästen und Unternehmen gleichermaßen“, so Kowalleck abschließend.