Kritik an Verzögerung beim B281-Ausbau in Könitz
Landtagsabgeordneter Maik Kowalleck befragt Landesregierung zum geplanten Ausbau der Bundesstraße B281 am „Vogelschutz“ in Unterwellenborn/Könitz
Maik Kowalleck: „Verzögerung der Baumaßnahme „Vogelschutz“ ist Armutszeugnis für unser Land“
Der beschrankte Bahnübergang am „Vogelschutz“ in Unterwellenborn/Könitz ist seit Jahrzehnten ein Verkehrshindernis für Einwohner, Pendler, Industrie und Gewerbetreibende. Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck macht sich bereits seit Jahren für die Umsetzung des Bauvorhabens stark. So hatte er regelmäßig die Thüringer Landesregierungen angefragt, inwieweit eine schnelle Realisierung der Maßnahme möglich ist.
„Es ist ein Armutszeugnis für unser Land, dass solche wichtigen Infrastrukturmaßnahmen nicht schneller durchgeführt werden. Offensichtlich liegt es nicht am Geld, sondern am Unvermögen verschiedener Beteiligter hier entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. In anderen Ländern dieser Welt wären wir hier schon wesentlich weiter. Am Ende leiden unsere Wirtschaft und die Menschen vor Ort an diesem Schneckentempo“, so der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
„Verkehrsbehörde äußert sich zum Ausbau der B281 bei Saalfeld“, titelte die Ostthüringer Zeitung am 25. Juli 2025. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) habe seinerzeit angenommen, dass die Beseitigung des Bahnübergangs inklusive des Um- und Ausbaus bei Könitz, dort sei ein Kreisverkehr geplant, bis Dezember 2027 dauern würde, sofern die Bauarbeiten im Juli 2023 begonnen würden. Der Baustart sei seither mehrfach verschoben worden, und ein aktueller Zeitplan sei auf den Seiten der Landesbehörde nicht mehr einsehbar. Immerhin sei der „Um- und Ausbau bei Könitz mit Beseitigung des Bahnübergangs“ für das Jahr 2025 noch unter den Maßnahmen auf Bundesstraßen aufgeführt. Im Januar 2025 habe die Behörde den Baustart für Ende 2025 zumindest in Aussicht gestellt“.
Der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck fragte dazu beim zuständigen Thüringer Infrastrukturminister nach.
Auf die Frage, wie der aktuelle Stand zum Ausbau der B281 zwischen Oberwellenborn und Lausnitz mit dem Bahnübergang „Vogelschutz“ ist, antwortete der zuständige Infrastrukturminister Schütz: „Der bisher für Ende 2025 vorgesehene Baubeginn für die Errichtung der Ingenieurbauwerke im Zuge der Um- und Ausbaumaßnahme der Bundesstraße (B) 281 kann nicht gehalten werden. Ursächlich dafür ist, dass für die zwingend erforderlichen Ingenieurleistungen zur Erstellung der „Ausführungsplanung bahntechnische Belange“ im Zuge einer europaweiten Ausschreibung keine Angebote eingegangen sind. Die Thüringer Straßenbauverwaltung steht hier einer heraufordernden Marktlage für extern zu erbringende Ingenieurleistungen gegenüber. Im Rahmen eines nachfolgenden Interessenbekundungsverfahrens für die oben genannten Ingenieurleistungen wurden bei geeigneten Ingenieurbüros nochmals Leistungsabfragen eingeholt. Im Ergebnis erklärten lediglich drei Ingenieurbüros die Bereitschaft zur Abgabe eines Angebotes, je doch bereits mit der Einschränkung einer Leistungserbringung in einem Zeitfenster bis in das zweite Halbjahr 2026. Das entsprechende Vergabeverfahren läuft gegenwärtig. Die weiteren bauvorbereitenden Arbeiten umfassen die Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe für zu erbringende Leistungen der Bauoberleitung/Bauüberwachung sowie die Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.“
Der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck fragte auch, welche finanziellen Mittel im vorläufigen Haushaltsplan des Bundes für die Maßnahme für das Jahr 2025 und die Folgejahre vorgesehen sind.
Hier verweist der Minister auf den veröffentlichen Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2025 vom 19. Juni 2025, darin auf die Anlage zum Einzelplan 12 „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ und darin auf Teil A „Bundesfernstraßen“, Abschnitt A1 „Straßenbauplan – Bundesstraßen in Auftragsverwaltung der Länder“, Tabelle 5 „Um- und Ausbaumaßnahmen“, lfd. Nr. S. 1480. Für das Projekt „Um- und Ausbau mit Bahnübergangsbeseitigung bei Könitz“ sind darin für 2025 Ausgaben in Höhe von 5,292 Mio. € veranschlagt und für 2026 ff. Ausgaben in Höhe von 17,590 Mio. € vorgesehen.
Auf die Frage, inwieweit die Baukostensumme von rund 30 Millionen Euro bestätigt werden könne beziehungsweise mit welcher Summe aktuell gerechnet wird, antwortete der Minister: „Die genannten Baukosten (investive Kosten) von rund 30 Mio. € entsprechen dem gegenwärtig bekannten Kostenstand. Darin enthalten ist ein Kostenanteil (investive Kosten) der Deutschen Bahn in Höhe von rund 5,2 Mio. €.“
Weiterhin wollte der Abgeordnete Maik Kowalleck wissen, wie der aktuelle Stand hinsichtlich der im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme erforderlichen Leitungsumverlegung ist.
„Die Umverlegung einer Ferngasleitung ist abgeschlossen. Durch die Thüringer Energie Netze wurden die erforderlichen Umverlegungen an der Bundesstraße abgeschlossen. Die in der Ortslage Könitz erforderlichen Umverlegungen sollen gemeinsam mit oder parallel zum Ausbau der Saalfelder Straße erfolgen. Die Thüringer Netkom hat die im Zuge der Kreisstraße (K) 152n erforderliche Umverlegung ausgeführt. Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saal feld-Rudolstadt (ZWA) hat die im Zuge der K 152n erforderliche Umverlegung einer Trinkwasserleitung ausgeführt. Die anderen erforderlichen Umverlegungen sollen als gemeinsame Baumaßnahme mit dem Straßenbau beauftragt werden. Der ZWA hat die dafür erforderliche Leistungsbeschreibung zur Integration in das Gesamt-Leistungsverzeichnis dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr übergeben. Seitens der Telekom erfolgte bisher keine Bautätigkeit.“ so der Minister.
Hinsichtlich der Frage, welche Zeitschiene für die Ausschreibung und die Vergabe der Hauptleistungen sowie für den Baubeginn aktuell vorgesehen ist führt die Landesregierung aus: „Derzeit wird das Vergabeverfahren für die „Ausführungsplanung der bahntechnischen Belange“ durchgeführt (vgl. Antwort zu Frage 1). Das Vergabeverfahren für die Leistungen der Bauoberleitung/Bauüberwachung und für die Bauleistungen soll im zweiten Halbjahr 2026 durchgeführt werden. Die Thüringer Straßenbauverwaltung strebt vor dem Hintergrund der vorgenannten zeitlichen Zwangspunkte den Beginn der Hauptbauleistungen bis Ende 2026 an.“