Maik Kowalleck

Kita-Rechtsverordnung regelt keine inhaltlichen Fragen

„Kommt lasst uns unsern Kindern leben.“ Mit diesem Satz von Friedrich Fröbel, dem Begründer des Kindergar-tens, eröffnete der Maik Kowalleck seine Rede zur Rechtsverordnung zum Thüringer Kindertagesstättengesetz. Der Landtagsabgeordnete wies in diesem Zusammenhang auf das Jubiläum 100 Jahre Fröbel-Museum in Bad Blankenburg hin. Er stellte dar, dass wir mit dem neuen Kindergartengesetz einen entscheidenden Beitrag für die frühkindliche Bildung leisten und das in Thüringen, in einem Land mit guter Tradition in diesem Bereich.
Weiterhin bezog sich der Abgeordnete auf einen Beitrag im Thüringen-Journal in seiner Heimatstadt Saalfeld zum Thema „Kita-Gesetz im Praxistest“. Hier konnte man sehen, dass die Erzieherinnen und Erzieher – nicht nur in der Saalfelder Kita „Am Goldfischteich“ – sondern in ganz Thüringen, eine großartige Arbeit leisten.

Zur Planung des aktuellen Kindergartenjahres bedarf es nicht der Verordnungsregelung. Darauf machte der CDU-Abgeordnete Maik Kowalleck im Rahmen der aktuellen Stunde aufmerksam. Die Rechtsverordnung regelt nur Verfahrensfragen, keine inhaltlichen Fragen. Alle relevanten Sachverhalte seien im Gesetz geregelt. Dies gelte auch für die Spitzabrechnung in § 23 a Abs. 1 ThürKitaG, die die Erstattung der im Jahr 2010 tatsächlich entstandener angemessener Kosten betreffe. Hierdurch sei sichergestellt, dass der Freistaat Thüringen die mit den Neuregelungen des ThürKitaG verbundenen angemessenen Mehrkosten vollständig übernimmt. Nach Abschluss der regierungsinternen Ressortabstimmung werde eine schnellstmögliche Be-ratung zur Rechtsverordnung im Bildungsausschuss angestrebt.

„Thüringen ist das Land von Friedrich Fröbel und des Kindergartens! Wir haben in den letzten beiden Jahr-zehnten gute Grundlagen für unsere Kindergärten ge-schaffen.“, so Kowalleck abschließend.