Maik Kowalleck

Jetzt bewerben für Europäisches Schulobstprogramm!

Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für frisches Obst und Gemüse in Grundschulen und Förderschulen, um den Verzehr dieser Produkte bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 zu fördern. Interessierte Schulen können Anträge beim Schulverwaltungsamt des Landkreises stellen, informiert der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Im Jahr 2009 wurde von der EU-Kommission das für Schulen und Schüler kostenlose EU-Schulobstprogramm beschlossen. Danach stehen den Schulen in Thüringen aus Mitteln der Europäischen Union 800.000 Euro zur Verfügung, die in diesem Schuljahr vom Freistaat kofinanziert werden. Gefördert werden kann die regelmäßige Versorgung über das ganze Schuljahr oder die Versorgung mit Obst und Gemüse zu Projekttagen und für Modellprojekte.

Alle Informationen zum Antragsverfahren sowie Leitfäden für Schulen und Schulträger und die Antragsformulare können auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums unter
http://www.thueringen.de/de/tmsfg/familie/familienpolitik/schulobst/content.html
heruntergeladen werden.

Die am Programm interessierten Grund- und Förderschulen müssen gegenüber ihrem jeweiligen (öffentlichen oder freien) Schulträger eine entsprechende Interessenbekundung abgeben. Daraufhin stellt der Schulträger bei der zuständigen Stelle im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar einen Zulassungsantrag. Diesem Antrag ist durch den Schulträger ein Konzept beizufügen, das sich an dem Leitfaden zur Umsetzung des Schulobstprogramms der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE e.V. Sektion Thüringen) ausrichtet. Dieses Konzept soll mindestens Angaben über die Zielgruppe, die zeitliche Umsetzung, die Planungsumsetzung, flankierende Maßnahmen, Produkte sowie die Gesamtfinanzierung enthalten.

Der Landtagsabgeordnete mahnt zur Eile, denn „da die zur Verfügung stehenden EU- und Landesmittel nicht für die Versorgung aller rund 69. 000 Schüler an Thüringer Grund- und Förderschulen ausreichen, wird bei entsprechend vielen zulässigen Anträgen ggf. nach der Reihenfolge des Antragseingangs bewilligt.“ Für das Schuljahr 2010/2011 wurde ausnahmsweise die Anmeldefrist bis zum 31. Oktober 2010 verlängert. Daher bittet Maik Kowalleck, schnellstmöglich wie oben beschrieben tätig zu werden.