Abgeordneter thematisiert Einbaustopp für Bauschutt im Kamsdorfer Großtagebau
Aktuell wird im Kamsdorfer Großtagebau nach Medienberichten kein Bauschutt mehr aufgrund der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung angenommen. Die Zielstellung der Verordnung sei es, dass Bauschutt recycelt werden soll, Restmengen seien Abfall und müssten auf die Deponie. Allerdings seien die Kapazitäten auf den Deponien gar nicht vorhanden. Die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung hätte am 1. August 2023 bereits in Kraft treten sollen, ein Aufschub wurde bis zum 31. Dezember 2023 gewährt. Jetzt dürfe unter anderem Bauschutt als Füllmaterial zur Rekultivierung bzw. bergbaulichen Verfüllung ab sofort nicht mehr eingebracht werden. Der Freistaat Bayern sorgte dafür, dass dortigen Betrieben und der Bauwirtschaft eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 eingeräumt wird.
„Die Antworten der Landesregierung stehen im Gegensatz zu den Wortmeldungen, die ich aus der Baubranche und von der Wohnungswirtschaft erhalte. Wenn Thüringen einerseits keinen Handlungsbedarf sieht und andererseits die betroffenen Unternehmen von Existenzbedrohung reden, dann stimmt hier im Lande etwas nicht. Fraglich ist auch, warum Thüringen erst jetzt die vorhandenen Deponiekapazitäten untersucht. Der Freistaat Bayern hat sich bewusst für die Länderöffnungsklausel entschieden und damit die bayrischen Unternehmen unterstützt. Fest steht, dass wir schnellstmöglich eine Lösung brauchen. Dafür werde ich mich auf Landesebene weiter einsetzen“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Der Thüringer Umweltstaatssekretär, Dr. Burkhard Vogel, führte in der vergangenen Landtagssitzung aus, dass grundsätzlich von positiven Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft ausgegangen werden könne. Die Rohstoffnachfrage auf dem Baustoffsektor sei bekanntermaßen sehr hoch, weshalb keine größeren Veränderungen in Bezug auf Deponierungskapazitäten zu erwarten seien. Diese Fragestellung wurde bereits ausführlich und kontrovers im Gesetzgebungsverfahren erörtert. Um die Situation im Freistaat Thüringen genauer zu analysieren, würden derzeit außerdem im Auftrag des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die vorhandenen Deponiekapazitäten untersucht und der absehbare Deponiebedarf ermittelt. Deren Ergebnisse werden Ende des II. Quartals 2024 erwartet, in den Entwurf des neuen Wirtschaftsplans integriert und mit diesem Entwurf in die öffentliche Anhörung gegeben. Inwieweit es zu Kostensteigerungen aufgrund der Mantelverordnung in der Wohnungsbaubranche kommen wird, der Staatssekretär nicht sagen. In Bayern hätte der Industrieverband Steine und Erden darauf verwiesen, dass es wohl einen Mangel an recycelbarem Bauschutt gebe, um diesen als Ersatzbaustoff im Wohnungsbau zu verwenden. Mit dieser Begründung werde in Bayern sozusagen die Erweiterung von Steinbrüchen begründet. Das heiße, es sei offensichtlich nicht so, dass es durch den jetzt zu recycelnden Bauschutt in irgendeiner Form zu Engpässen kommen könnte, die die Wohnungsbaubranche bzw. die Preise dort möglicherweise dann beeinträchtigen.