Bauschutt-Einbaustopp im Großtagebau wird im Landtag thematisiert
Der Einbaustopp für Bauschutt im Kamsdorfer Großtagebau wird vom Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck in der nächsten Woche zur Landtagssitzung thematisiert.
Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte Kowalleck eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt und vor Ort mit dem Geschäftsführer des Großtagebaus über das Problem gesprochen.
„Offensichtlich war die Thüringer Landesregierung bisher nicht gewillt, eine Lösung für die betroffenen Thüringer Unternehmen zu finden. Insbesondere die in Bayern geltende Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 hätte wirklich helfen können. Wenn jetzt Thüringer Unternehmen ihren Bauschutt nach Bayern bringen müssen, dann kann das dem grünen Thüringer Umweltminister doch auch nicht gefallen. Hier wird wieder mal von Seiten der Bundes- und Landespolitik an der Realität vorbei gearbeitet. Insbesondere die Bauindustrie hat zur Zeit mit Auftragsrückgängen zu kämpfen. Hier braucht es vor allem Unterstützung und es dürfen nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt werden“, so der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Die folgenden Fragen wird der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck in der nächsten Woche in der Landtagssitzung an die Landesregierung stellen:
Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich für die betroffenen Thüringer Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche durch die neue Bundes-Bodenschutzverordnung?
Aus welchen Gründen hat die Thüringer Landesregierung gezögert und nicht im Sinne der betroffenen Thüringer Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche gehandelt?
Warum wird Unternehmen der Bau- und Entsorgungsbranche im Freistaat Bayern eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 eingeräumt, nicht aber im Freistaat Thüringen?
Welche Auswirkungen hat die Bundesbodenschutzverordnung hinsichtlich der Einlagerung auf Deponien und deren Kapazitäten?
Hintergrund:
Aktuell wird im Kamsdorfer Großtagebau nach Medienberichten kein Bauschutt mehr aufgrund der neuen Bundesbodenschutzverordnung angenommen. Die Zielstellung der Verordnung sei es, das Bauschutt recycelt werden soll, Restmengen seien Abfall und müssten auf die Deponie. Allerdings seien die Kapazitäten auf den Deponien gar nicht vorhanden. Die neue Bundesbodenschutzverordnung hätte am 1. August 2023 bereits in Kraft treten sollen, ein Aufschub wurde bis zum 31. Dezember 2023 gewährt. Jetzt dürfe unter anderem Bauschutt als Füllmaterial zur Rekultivierung, beziehungsweise bergbaulichen Verfüllung, ab sofort nicht mehr eingebracht werden. Die Optionen, die den Kamsdorfern jetzt noch bleiben, wären der Rechtsstreit oder die sogenannte Länderöffnungsklausel. Das Bundesland Bayern sorgte dafür, dass Betrieben und der Bauwirtschaft im Freistaat eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2031 eingeräumt wird.