Maik Kowalleck

Kowalleck für Klarheit bei Kleinkläranlagen

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie besagt, dass bis 2015 alle Fließgewässer der Gewässergüte II entsprechen müssen. Vor diesem Hintergrund wurde die Thüringer Kleinkläranlagenverordnung (ThürKKAVO) im März 2010 in Kraft gesetzt, die besagt, dass ab diesem Datum binnen zwei Jahren alle Kleinkläranlagen erstmals auf ihren ordnungsgemäßen Bau und anlagentechnischen Zustand zu überprüfen sind. Der Saalfelder Landtagsabgeordnete führte in den letzten Wochen zahlreiche Gespräche mit Bürgern und Vertretern der Zweckverbände. Dabei stellte sich heraus, dass noch mehrere Fragen offen sind.
Kowalleck hat deshalb in Absprache mit dem ZWA Saalfeld-Rudolstadt eine Kleine Anfrage an die Thüringer Landesregierung gestellt. Dabei hoffen die Fragesteller auf eine baldige Antwort der Landesregierung und werden zeitnah darüber informieren.
 
„Es besteht im Zuge der praktischen Umsetzung der Verordnung gegenwärtig noch erheblicher Klärungsbedarf. Entsprechend hoch ist die Verunsicherung bei den Bürgern. Mit der Beantwortung der offenen Fragen muss Klarheit in den Verordnungsdschungel.“, so Kowalleck.