Thüringer Fischereiverordnung geändert - Erleichterungen für Freizeitangler
Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausübung des Angelsportes in Thüringen waren in diesem Jahr bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen an den Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck in seinem Saalfelder Bürgerbüro.
Wie Kowalleck mitteilte, ist nun seit Ende August 2010 eine geänderte Thüringer Fischereiverordnung in Kraft getreten, die hinsichtlich der Erlaubnis zum Angeln Vereinfachungen bzw. Erleichterungen beinhaltet.
So ist es in Zukunft möglich, einen lebenslangen Fischereischein zu erwerben, der Jugendfischereischein muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden und das zeitlich befristete Angeln im Urlaub oder in der Freizeit mit der Handangel wird durch den Erwerb eines Vierteljahresfischereischeins ermöglicht.
Für diesen Vierteljahresschein ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Er wird an Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag von den Gemeindeverwaltungen erteilt. Dies kann ab der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift im Thüringer Staatsanzeiger, voraussichtlich am 13. 09.2010, geschehen. Der Vierteljahresfischereischein entbindet allerdings nicht von der Notwendigkeit, einen Erlaubnisschein beim entsprechenden Gewässerpächter einzuholen.
Nach vorliegenden Informationen des Thüringer Landesangelverbands (TLAV) hat der Pächter der Saalekaskade inzwischen einen speziellen Erlaubnisschein für Vierteljahresfischereischeininhaber für die Saaletalsperren entwickelt.
Landtagsabgeordneter Maik Kowalleck begrüßt die Neuregelung insbesondere mit Blick auf das Gebiet der Saalekaskade. Die Möglichkeit, eine Angelerlaubnis auf Zeit zu erhalten, sei ein weiterer Baustein auf dem Weg, die Attraktivität der Naherholungs- und Tourismusregion „Thüringer Meer“ zu erhöhen.