Beschleunigter Windkraft-Ausbau und Auswirkungen auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Durch neue Regelungen zum schnelleren Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Stromnetzen werden künftig Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland schneller abgewickelt.
Bundestag und Bundesrat haben die Novellierung des Raumordnungsgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere Vorschriften am 3. März 2023 beschlossen und sind damit den Vorschlägen der Bundesregierung gefolgt. Zahlreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen werden dadurch wegfallen. Die Auswirkungen auf den Arten- und Naturschutz sind noch nicht absehbar. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt es keine großen Windkraftgebiete, begründet durch die Topographie, großen Waldbestände, Natur- und Landschaftsschutz, ehemalige Bergbaugebiete und die touristische Bedeutung.
Wie sich die neuen gesetzlichen Vorgaben auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auswirken und welche Absichten die Landesregierung verfolgt, war nun Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage des Landtagabgeordneten Maik Kowalleck.
Derzeit werden im hiesigen Landkreis vier nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG) genehmigte Windenergieanlagen (WEA) betrieben, welche 2012 (zwei WEA) sowie 2014 (zwei WEA) im Vorranggebiet Windenergie Treppendorf in Betrieb genommen wurden. Des Weiteren wird im Landkreis an den Standorten Leutenberg (Inbetriebnahme 1995), Schwarzatal (Inbetriebnahme 1996) sowie Saalfeld (Inbetriebnahme 2016) je eine baurechtlich genehmigte WEA betrieben.
Wie der Thüringer Umweltminister Stengele in seiner Antwort an Kowalleck mitteilt, sei aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsänderungen davon auszugehen, dass es bei der erforderlichen Fortschreibung des Sachlichen Teilplans Windenergie Ostthüringen zu einer veränderten Kulisse der Prüfflächen kommen werde. Aussagen zu dieser veränderten Prüfflächenkulisse könnten noch nicht getroffen werden.
Derzeit sind im Landkreis zehn immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen anhängig - sechs aus dem Jahr 2017 und vier aus dem Jahr 2020. Von diesen befinden sich derzeit neun in Überarbeitung, bei einem läuft ein Rechtsstreitverfahren. Wann die Vorhaben im Falle einer positiven Genehmigungsentscheidung realisiert werden, sei der Landesregierung nicht bekannt, da dies eine ausschließlich unternehmerische Entscheidung sei.
Der erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen vom 22. November 2022 sehe für die Planungsregion Ostthüringen ein regionales Teilflächenziel von 8.300 Hektar beziehungsweise 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen vor. Ein Teilflächenziel für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sei nicht vorgesehen. Die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie werde durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen erfolgen. Aussagen zu den Standorten und zur Anlagenanzahl ließen sich derzeit nicht treffen.
„Wie so oft hält sich die Landesregierung mit ihren Antworten bedeckt. Windkraft im Wald, so wie es die Grünen vorantreiben wollen, lehne ich entschieden ab. Bei dem jetzigen Zustand unseres Waldes muss die Renaturierung und Wiederaufforstung oberstes Gebot sein. Es geht darum, Bodenerosion zu vermeiden und alles dafür zu tun, dass der Wald in unserer Region wieder seinen Stellenwert als grüne Lunge erhält“, so der Saalfelder Landtagabgeordnete Maik Kowalleck.