Maik Kowalleck

CDU will Sportstätten sanieren, Freibeträge für Ehrenamtliche erhöhen und Bürokratie für Vereine abbauen

Maik Kowalleck: „Sport im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt braucht wirksame Unterstützung“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck will den Sanierungsstau an kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt abbauen. In einem von ihm und seiner Fraktion beschlossenen Positionspapier fordert er einen Sportstättenentwicklungsplan zur Verbesserung der lokalen Sportinfrastruktur.
Die Initiative hatte Maik Kowalleck bereits in der vergangenen Woche zur Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Saale-Schwarza in der Landessportschule angekündigt.
Den Vereinen dankte der Abgeordnete vor Ort für ihr generationsübergreifendes Engagement. Insbesondere auf Anregung des 1. SSV Saalfeld hatte er sich für eine Weiterführung des Programms der Bewegungscoachs eingesetzt, die nun vom Land weiterfinanziert werden sollen.

„Unsere Sportanlagen dürfen nicht länger auf Verschleiß gefahren werden. Die Mangelverwaltung muss endlich beendet werden“, machte Maik Kowalleck in Richtung Landesregierung deutlich.

Gleichzeitig will Kowalleck durchsetzen, dass für die Vereine die Ehrenamtspauschale auf 4.000 Euro und der Übungsleiterfreibetrag auf 1.000 Euro erhöht werden. „Ohne das freiwillige Engagement der mehreren Tausend Ehrenamtlichen und Helfer im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist ein lebendiges Vereinsleben in unseren Sportvereinen nicht vorstellbar. Dieses Engagement müssen wir stärker fördern und honorieren“, erklärte Kowalleck. Darüber hinaus fordert er Entlastungen und Vereinfachungen im Bereich der Körperschafts-, Einkommens- und Umsatzsteuer, um die tägliche Arbeit der Vereinsvorstände zu vereinfachen und bürokratische Hemmnisse und Hürden abzubauen.

Dazu braucht es aus Sicht von Kowalleck ein Maßnahmenpaket, um unnötige Bürokratie und den Fördermitteldschungel für Vereine und Ehrenamtliche abzubauen und so für Entlastung zu sorgen. „Dazu gehören beispielsweise Erleichterungen für Genehmigungen von Veranstaltungen und im Datenschutz, die Nutzung von Möglichkeiten der Digitalisierung bei Anmeldungen zum Vereinsregister und Satzungsänderungen, Vereinfachungen von Verwendungsnachweisen bei Fördermittelprogrammen und die Befreiung von überflüssigen Statistikpflichten“, erläuterte Kowalleck.