Gemäß eines offenen Briefes des Thüringer Ministerpräsidenten werden die Pläne für einen Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke nicht weiterverfolgt. Umso mehr rückt die Frage nach einem Ersatz der fast 30 Jahre alten Fähre in den Fokus. Der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck wollte nun von der Landesregierung wissen, welche Pläne sie aktuell verfolgt und inwieweit die Anschaffung einer neuen Fähre vom Freistaat Thüringen gefördert werden soll.
Nach Aussage der Thüringer Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij basiert der Fährbetrieb auf der Grundlage der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt. Bisher war keine Rechtsgrundlage für den Fährverkehr durch einen Nahverkehrsbetrieb notwendig. Am 27. April 2023 wurde auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr der Gesellschafterbeschluss zur Aufnahme in den Nahverkehrsplan 2022 bis 2026 in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Öffentlicher Personennahverkehr Saale-Orla gefasst.
Die aktuelle Fähre sei nicht wintertauglich, was gegen einen ganzjährigen Betrieb spreche. Bei einer Neuanschaffung der Fähre müsse im Vorfeld diese Eigenschaft geprüft werden. Zudem seien die Verbindungsstraßen der Orte Paska und Altenbeuthen zu den Anlegestellen Ortsstraßen der beiden Gemeinden. Insbesondere die Gemeinde Paska könne die Beräumung der Straßen während des Winters nicht gewährleisten.
Die gültige Genehmigung für die aktuelle Fähre laufe bis zum 18. Februar 2024. Bei nochmaliger Erteilung der Genehmigung wäre eine Laufzeit der aktuellen Fähre bis zum Jahr 2029 möglich. Ab dem Jahr 2030 entspräche der Dieselantrieb der Mühlenfähre nicht mehr den Bestimmungen der Stauseeordnung. Diese sehe ab dem Jahr 2030 nur noch die Befahrung der beiden Stauseen Hohenwarte und Bleiloch für alternative Antriebe, bevorzugt Elektroantriebe, vor. Die Mühlenfähre unterliege zwar nicht den Regularien der Stauseeordnung. Dennoch sollten die beiden Landkreise nach Ansicht der Landesregierung gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen ein klares Signal senden und auf einen alternativen Antrieb, bevorzugt Elektroantrieb setzen. Laut der Präsentation der Vorhabenträger würden die Kosten für die Beschaffung einer neuen Fähre, inklusive Transportkosten, auf 1,8 bis 2 Millionen Euro geschätzt zuzüglich Kosten für die beiden Anleger in Höhe von 650 Tausend Euro.
Inwieweit die Anschaffung einer neuen Fähre durch die Landesregierung gefördert werde, dazu könne seitens der Landesregierung noch keine Aussage getroffen werden, da bisher noch keine Antragstellung von den Vorhabenträgern erfolgte.
Auf Kowallecks Frage, aus welchen Gründen die Landesregierung den Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke nicht weiter verfolge, teilt die Infrastruktur-Ministerin mit: „Das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten liegt auf Grundlage früherer Untersuchungen, die sachgerecht auf den gegenwärtigen Sachstand übertragbar sind, in einem Bereich, in dem die Realisierung einer Straßeninfrastrukturmaßnahme im Zuge von Landessstraßen und Bundesstraßen nicht angezeigt ist. Der monetarisierte Nutzen dieser angedachten Infrastrukturmaßnahme ist kleiner als die Kosten.“
„Offensichtlich tappt die Landesregierung hinsichtlich der Förderung einer neuen Mühlenfähre noch im Dunkeln. Das ist bedenklich, zumal der Landeshaushalt für das Jahr 2024 nach den Sommerferien dem Landtag vorgelegt wird. Einerseits soll es keine Brücke geben, andererseits liegen keine weiteren Erkenntnisse zur Anschaffung einer neuen Elektro-Fähre vor. Somit könnte sich die zukünftige Elektromobilität auf dem Thüringer Meer als Bumerang erweisen. Ohne eine leistungsfähige Autofähre und die dazugehörige Ladeinfrastruktur endet das Vorhaben als Rohrkrepierer“, so der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.