Maik Kowalleck

Unterschriften für den Erhalt der kleinen Grundschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Mit dem geplanten Schulgesetz der Ramelow-Koalition will die Landesregierung die Zweizügigkeit der Schulen vorschreiben. Die Zweizügigkeit bedeutet, dass es pro Jahrgangsstufe mindestens zwei Parallelklassen geben muss. In Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wären danach zehn Schulen in ihrer Existenz stark gefährdet, da sie in mindestens drei von vier Klassenstufen keine Zweizügigkeit aufweisen. Hinzu kommen weitere Schulen mit einer oder zwei Klassenstufen ohne Zweizügigkeit.

Das rot-rot-grüne Gesetz sieht vor, dass pro Schulklasse mindestens 15 Schüler erforderlich sind. Das bedeutet, dass eine Grundschule künftig wenigstens 120 Schüler braucht, damit sie weiter bestehen darf. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erfüllen 11 von 22 und damit jede zweite Grundschule diese Voraussetzung nicht – und dürften nach dem Willen von Rot-Rot-Grün so nicht fortbestehen.

„Als Landtagsabgeordneter im Landkreis Saalfeld Rudolstadt setze ich mich für eine wohnortnahe Grundschulbildung ein. Der Grundsatz ‚kleine Beine, kurze Wege‘ muss auch weiterhin für unsere Kinder gelten! Die Landesregierung ist in der Pflicht, gegenzusteuern und auch die Schulen im ländlichen Raum entsprechend zu unterstützen. Wir dürfen nicht tatenlos hinnehmen, dass die aktuell unbefriedigende Situation im Bildungsbereich einfach per Gesetz legitimiert wird. Deshalb werbe ich dafür, dass sich eine breite Öffentlichkeit in die Diskussion einbringt“, so Kowalleck.  
 
In diesem Zusammenhang lädt der Saalfelder Landtagsabgeordnete zur Teilnahme an der Unterschriftenaktion der Thüringer CDU-Fraktion für den Erhalt der Grundschulen ein, denn jede Unterschrift zähle. Die Unterschrift kann entweder online unter www.schulverbesserer.de oder im Bürgerbüro des Abgeordneten in der Oberen Straße 17 in Saalfeld geleistet werden. Hier erhalten Interessenten auch die Unterschriftsbögen zur Weiterverteilung.