Erstes Bürgerbegehren für Baumschutzsatzung
Im Vorfeld des Bürgerbegehrens zur „Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung“ hat der Saalfelder Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck eine Kleine Anfrage an die Thüringer Landesregierung gestellt. Dabei interessierte Kowalleck insbesondere das Bestehen von Baumschutzsatzungen in den Thüringer Kommunen.
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat aufgrund der Kleinen Anfrage des Abgeordneten, bei den Thüringer Landratsämtern nachgefragt. Von den insgesamt 951 Thüringer Gemeinden verfügen momentan 526 über eine Baumschutzsatzung. Das sind rund 55,3 %. Hinzu kommen noch die kreisfreien Städte Erfurt, Eisenach, Jena, Gera, Suhl und Weimar.
Nach Mitteilung der Thüringer Landratsämter haben 15 Gemeinden und Städte die Baumschutzsatzung wieder aufgehoben. Saalfeld ist nach Auskunft der Landesregierung bisher im Freistaat Thüringen die einzige Gemeinde mit einem Bürgerbegehren für eine Baumschutzsatzung. Weiterhin verweist die Thüringer Landesregierung darauf, dass unabhängig von einer bestehenden gültigen Baumschutzsatzung die gesetzlichen Regelungen des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, des § 14 BNatSchG und § 30 Abs. 1 Nr. 4 ThürNatG und eventuell bestehende Schutzgebietsverordnungen zu beachten sind.
„Mit rund 55,3 % setzt über die Hälfte der Thüringer Gemeinden und Städte auf eine Baumschutzsatzung. Ebenso interessant ist, dass für die Kommunen ohne bestehende Baumschutzsatzung die vorhandenen gesetzlichen Regelungen offenbar ausreichen. In Saalfeld wird es sicher in den nächsten Wochen noch einige Diskussionen zum Für und Wider Baumschutzsatzung geben. Wichtig ist, dass dieses Thema sachlich behandelt wird. Eventuell können die angegebenen Daten den Bürgern bei der Meinungsbildung weiterhelfen.“, so der Landtagsabgeordnete Maik Kowalleck.
Der vollständige Wortlaut der Kleinen Anfrage mit dem Titel „Baumschutzsatzungen in Thüringer Kommunen“ kann auf der Internetseite „www.maik-kowalleck.de“ nachgelesen werden.