Keine Strafgebühren auf noch nicht eingegangene Grundsteuererklärungen
„Das von der Landesregierung gewählte Verfahren zur Grundsteuererklärung ist und bleibt zu kompliziert. Bei vielen Bürgern geht ohne den Steuerberater gar nichts, insbesondere bei älteren Menschen und Erbengemeinschaften. Entsprechend dürftig ist der Rückmeldestand. Schon jetzt ist klar, dass nicht alle grundsteuerpflichtigen Thüringer die Frist bis Ende Januar werden halten können. Das liegt jedoch nicht an mangelndem Engagement, sondern an der Komplexität des Prozesses sowie an mangelnder Unterstützung seitens der Landesregierung. Von der Finanzministerin erwarten wir deshalb eine Zusage, zunächst keine Strafgebühren auf noch nicht eingegangene Grundsteuererklärungen zu erheben", bewertet der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, den Bericht der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zum Stand der Grundsteuererklärungen.
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