Maik Kowalleck

Baumschutzsatzungen in Thüringer Kommunen

K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Kowalleck (CDU)
und
A n t w o r t
des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Baumschutzsatzungen in Thüringer Kommunen
Die Kleine Anfrage 596 vom 19. Mai 2010 hat folgenden Wortlaut:
Im Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) heißt es in § 17 Abs. 4: "Die Gemeinden können … durch Satzung den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne sowie außerhalb der durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz … geschützten Park- und Gartenanlagen regeln." Mit dieser in den 90er Jahren erfolgten Novellierung des Gesetzes wurde in Thüringen die rechtliche Grundlage für den Erlass kommunaler Baumschutzsatzungen geschaffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Thüringer Kommunen wurden bisher Baumschutzsatzungen erlassen? Welche Kommunen sind dies konkret?

2. Wie hoch ist der Anteil der Kommunen mit Baumschutzsatzung gemessen an der Gesamtzahl der Thüringer Kommunen?

3. Gibt es Kommunen, die die auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft verabschiedete Baumschutzsatzung wieder aufgehoben haben? Wenn ja, welche? Gab es in diesen Gemeinden Bürgerbegehren für oder gegen eine Baumschutzordnung?

4. Welche gesetzlichen Regelungen sind beim Fällen von Bäumen in den Kommunen zu beachten, die über keine gültige Baumschutzsatzung verfügen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
In Thüringen verfügen zurzeit 526 Gemeinden über eine Baumschutzsatzung. Welche Gemeinden dies im Einzelnen sind, kann der anliegenden Auflistung, die auf den Angaben der Landratsämter als untere Rechtsaufsichtsbehörden basiert, entnommen werden. Hinzu kommen noch die kreisfreien Städte Erfurt, Eisenach, Jena, Gera, Suhl und Weimar.

Zu 2.:
Nach den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik gibt es in Thüringen insgesamt 951 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 526 Gemeinden eine Baumschutzsatzung. Das sind rund 55,3 Prozent.

Zu 3.:
Nach Mitteilung der Landratsämter als untere Rechtsaufsichtsbehörden haben folgende Gemeinden die Baumschutzsatzung wieder aufgehoben:

Landkreis Gemeinde/Stadt
Hildburghausen: St. Kilian, Bischofrod
Kyffhäuserkreis: Hauteroda, Heldrungen, Oldisleben
Saale-Holzland-Kreis: Eisenberg
Nordhausen: Sollstedt
Saalfeld-Rudolstadt: Saalfeld, Rudolstadt
Schmalkalden-Meiningen: Ehemalige Gemeinde Rentwertshausen
Sonneberg: Oberland am Rennsteig
Wartburgkreis: Stadt Ruhla, Wiesenthal, Hörselberg-Hainich
Weimarer Land: Bad Berka

Das Landratsamt Sömmerda teilte mit, dass in der Kürze der Zeit nicht möglich war zu ermitteln, ob Baumschutzsatzungen, die noch auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft erlassen wurden, wieder aufgehoben wurden. Die Landratsämter Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Saale-Holzland-Kreis, Nordhausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, Wartburgkreis und Weimarer Land haben mitgeteilt, dass ihnen nicht bekannt ist, dass es in den Gemeinden, die ihre Baumschutzsatzung aufgehoben haben, in diesem Zusammenhang ein Bürgerbegehren gegeben hat. Nach Auskunft des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt wurde in der Stadt Saalfeld am 19. Mai 2010 ein Bürgerbegehren zur "Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Aufhebungssatzung zur Baumschutzsatzung" zugelassen. Die Landratsämter Saale-Orla-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Altenburger Land, Gotha, Eichsfeld, Greiz und Ilm-Kreis haben zu Frage 3 Fehlmeldungen erteilt. Auch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt zu Frage 3 Fehlmeldung.

Zu 4.:
Unabhängig von einer bestehenden gültigen Baumschutzsatzung sind die gesetzlichen Regelungen des § 39 Abs. 5 Nr. 2, § 14 Bundesnaturschutzgesetz und § 30 Abs. 1 Nr. 4 ThürNatG und eventuell bestehende Schutzgebietsverordnungen zu beachten.

In Vertretung
Richwien
Staatssekretär